Ab Juli entfallen Ökostrom-Abgaben Was Stromkunden jetzt zum Entfall der EEG-Umlage wissen müssen

Düsseldorf · Im Jahr 2000 wurde sie eingeführt, nun entfällt sie zum 1. Juli für Privathaushalte: Die EEG-Umlage, auch Ökostromumlage genannt. Wer deshalb schnell noch eine Zwischenablesung vom Strom-Zählerstand machen sollte und wann Kunden Geld vom Versorger zurückbekommen.

 Den Stromzähler ablesen und dem Anbieter melden: Das bietet sich vor allem für eine Gruppe an.

Den Stromzähler ablesen und dem Anbieter melden: Das bietet sich vor allem für eine Gruppe an.

Foto: Uli Deck

Für Stromkunden gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Die Gute vorweg: Strom wird ab dem 1. Juli um 4,43 Cent brutto pro Kilowattstunde günstiger. Denn die EEG-Abgabe, die es seit 2000 gibt und die für die Finanzierung von erneuerbaren Energien genutzt wird, fällt dann auf null Cent. Versorger müssen die Senkung an ihre Kundschaft weitergeben und dürfen den Arbeitspreis zum 1. Juli auch nicht anheben.

Das schreibt das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Abgabe an die Letztverbraucher“ vor. Es wurde Ende April vom Bundestag beschlossen und ist seit Ende Mai in Kraft. Die Stromrechnung sinkt dadurch nicht sofort, sondern werde „erst mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet“, sagt die Verbraucherzentrale NRW. Die Stromanbieter müssten allerdings den „Betrag um den sich die Stromrechnung durch den Wegfall der EEG-Umlage mindert“ in der Stromrechnung transparent ausweisen.

EEG-Umlage: Darum sollten Sie jetzt Ihren Stromzähler ablesen

Haushalten, die mit Strom heizen – zum Beispiel mit einer Wärmepumpe oder einer Nachtstromspeicherheizung – empfiehlt die Verbraucherzentrale eine Zwischenablesung des Stromzählerstandes zu machen. Denn: „Deren Stromverbrauch ist über das Jahr durch die Heizperiode ungleichmäßig verteilt, und kann auch von Jahr zu Jahr witterungsbedingt anders gelagert sein. Da reiche eine Schätzung durch den Stromanbieter nicht aus, um zu erfahren, wie viel Strom in der ersten Jahreshälfte und wie viel in der zweiten verbraucht worden ist. Diese Kilowattverbrauchs-Stände sind schließlich entscheidend, um die sinkenden Kosten angesichts der entfallenen EEG-Umlage zu errechnen. Haushalte, die davon betroffen sind, sollten ihren Zählerstand am 30. Juni ablesen und den Wert ihrem Stromanbieter melden.

Haushalte, die nicht mit Strom heizen, müssen das nicht machen, denn hier verteile sich der Stromverbrauch sehr gleichmäßig über das Jahr, sagt die Verbraucherzentrale. Wer das trotzdem machen will, kann das natürlich tun.

Künftig wird „der Finanzierungsbedarf für die erneuerbaren Energien [...] aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ ausgeglichen“. Das gab die Bundesregierung im April bekannt. Das war ein Anliegen des Koalitionsvertrages der Ampel-Regierung. Damit solle „der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch [...] innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppelt werden“, hieß es aus dem Kabinett. Ursprünglich sollte die EEG-Umlage für Stromverbraucher erst ab Januar 2023 entfallen. Angesichts der derzeit angespannten Lage mit Krieg in der Ukraine, Inflation und enorm gestiegenen Energiekosten wurde das allerdings zur Entlastung der Haushalte frühzeitig umgesetzt.

Und das ist auch die schlechte Nachricht: Zwar dürfen die Stromanbieter die Arbeitspreise – also einen Teil der Stromkosten – für das laufende Jahr nicht anheben und sind per Gesetz dazu verpflichtet, den Entfall der EEG-Umlage weiterzugeben. Dass die Gesamt-Strompreise aber aufgrund der aktuellen Situation trotzdem steigen werden, ist gut denkbar. Viele Stromanbieter im Rheinland haben schon höhere Kosten angekündigt.

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