Karlsruhe Edeka verliert vor BGH Streit mit dem Kartellamt

Karlsruhe · Im Streit um Rabatte im Zuge der Übernahme der Plus-Discount-Filialen durch die Handelskette Edeka vor mehr als neun Jahren hat sich das Bundeskartellamt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) teilweise durchgesetzt. Der Kartellssenat hob ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom November 2015 teils auf (Aktenzeichen: KVR 3/17).

Marktführer Edeka hatte Ende 2008 rund 2300 Plus-Filialen von der Mülheimer Handelsgruppe Tengelmann übernommen und größtenteils seiner eigenen Discount-Kette Netto zugeschlagen. Das Bundeskartellamt hatte 2014 festgestellt, dass Edeka nach der Übernahme mit Rabattforderungen bei Lieferanten gegen das Kartellrecht verstoßen habe. Edeka hatte dagegen protestiert und vor dem OLG Düsseldorf zunächst Recht bekommen. Konkret geht es um die Verhandlungen zwischen Edeka und vier Sektherstellern. Aus Sicht des OLG waren die Rabatte das Ergebnis von Verhandlungen annähernd gleichstarker Partner.

Nach der Entscheidung des BGH ist aber bei den Lieferkonditionen das sogenannte Rosinenpicken im Rahmen eines "Bestwertabgleichs" und der "Anpassung der Zahlungsziele" nicht zulässig. So sei es missbräuchlich, die Anpassung der Edeka-Konditionen an einzelne, günstigere Konditionsbestandteile von Plus zu fordern, ohne das Gesamtpaket zu berücksichtigen. Auch dürfen keine Zahlungen wie eine "Partnerschaftsvergütung" gefordert werden, denen keine Gegenleistung gegenübersteht. Edeka habe damit gegen das sogenannte Anzapfverbot aus dem Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen.

Ein Sprecher der Edeka Zentrale in Hamburg teilte mit, man werde zunächst die Urteilsbegründung prüfen. Erst dann könne man einschätzen, welche Auswirkungen das Urteil für die Branche habe.

(dpa)
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