Hamburg/Mülheim Edeka und Tengelmann klagen trotz Ministererlaubnis

Hamburg/Mülheim · Eigentlich, so denkt man, könnten die Handelskonzerne Edeka und Tengelmann die Übernahme der Kaiser's-Supermärkte durch Edeka entspannt angehen. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat gegen das zuvor verhängte Verbot des Kartellamtes den Zusammenschluss erlaubt. Trotzdem klagen die beiden Unternehmen jetzt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gegen die Bonner Wettbewerbsbehörde. "Wir halten die Kartellamts-Entscheidung für falsch und möchten sie überprüft haben", sagte gestern eine Tengelmann-Sprecherin auf Anfrage unserer Redaktion. Ein Edeka-Sprecher erklärte, die Unternehmen seien "unabhängig von der erteilten Ministererlaubnis an einer inhaltlichen Überprüfung der Entscheidung interessiert".

Zwei Sätze als Begründung für ein juristisches Vorgehen, das nach einer erteilten Ministererlaubnis bislang einmalig in Deutschland ist. Der Interpretationsspielraum ist somit groß. Eine Möglichkeit: Sollten Edeka und Tengelmann unabhängig voneinander an anderer Stelle noch einmal ähnlich gelagerte Übernahmepläne verfolgen, wäre es mit einer OLG-Entscheidung im Rücken vermutlich leichter, beim Kartellamt durchzudringen.

Aber auch für das aktuelle Vorhaben könnte die Klage durchaus Relevanz haben. Denn noch läuft beim OLG Düsseldorf die Beschwerde des Konkurrenten Rewe gegen den Edeka/Kaiser's-Deal. Dieser Beschwerde hat Rewe auch noch einen Eilantrag auf Vollzugsverbot beigefügt. Würden die Richter dem stattgeben, würde sich der Zusammenschluss verzögern. Das könnte für beide Partner finanzielle Nachteile haben. Insofern macht das Wort Schadenersatzforderung die Runde.

Gabriel hatte im März die umstrittene Übernahme erlaubt und damit das Veto des Bundeskartellamtes aufgehoben. Die Wettbewerbshüter hatten den Zusammenschluss verboten, weil sie in den relevanten Märkten den Wettbewerb deutlich beeinträchtigt sahen.

(gw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort