FDP stimmt doch zu Durchbruch bei den parlamentarischen Verhandlungen zur Grundsteuer-Reform

Exklusiv | Berlin · Bei den Verhandlungen zwischen der FDP und den Koalitionsfraktionen über die Reform der Grundsteuer ist ein Durchbruch erzielt worden. Das erfuhr unsere Redaktion aus Parlamentskreisen.

 Ein Neubaugebiet im nordrhein-westfälischen Sankt Augustin (Archivfoto).

Ein Neubaugebiet im nordrhein-westfälischen Sankt Augustin (Archivfoto).

Foto: dpa/Henning Kaiser

Die Koalitionsfraktionen hätten Bedenken der Liberalen berücksichtigt und einer weiteren Gesetzesänderung zugestimmt, sagte FDP-Finanzpolitiker Florian Toncar. Zuvor hatte die FDP mit einer Blockade gedroht. Auch die Grünen wollen zustimmen. Damit wäre die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit für die Verfassungsänderung klar erreicht.

Die Grundsteuer muss bis Jahresende reformiert sein, weil das Bundesverfassungsgericht veraltete Bewertungsgrundlagen für die 35 Millionen Grundstücke in Deutschland moniert hatte. Gezahlt wird sie von allen Hausbesitzern und auch von Mietern, denn sie kann über die Nebenkosten auf die Mieten umgelegt werden. Für die Kommunen ist die Grundsteuer mit einem Aufkommen von mehr als 14 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen.

Ob Hausbesitzer und Mieter ab dem Jahr 2025, wenn die neuen Bemessungsgrundlagen greifen werden, mehr oder weniger Grundsteuer zahlen müssen, wird vor allem von den Hebesätzen der Kommunen abhängen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) setzt darauf, dass die Kommunen ihre Hebesätze so nach unten anpassen werden, dass die Bürger im Schnitt nicht mehr zahlen müssen. Auf einzelne Eigentümer und Mieter werde mehr, auf andere weniger Grundsteuer zukommen, sagte er. Die Bundesregierung kann klamme Kommunen allerdings nicht zwingen, die Hebesätze zu senken und auf Einnahmen zu verzichten.

Die Grundsteuer soll nach dem Willen von Finanzminister Scholz künftig auch nach dem Wert einer Immobilie, nicht nur nach der Fläche bemessen werden. Das lehnen vor allem das CSU-geführte Bayern, aber auch andere Bundesländer wie Sachsen ab, weil die Neubewertung der Grundstücke einen zu hohen bürokratischen Aufwand bedeute. Hintergrund dürfte aber auch sein, dass Bayern und andere erhebliche Steuererhöhungen in besseren Wohngegenden vermeiden wollen. Auch Hamburg, Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen denken über die Anwendung der Öffnungsklausel nach.

Die SPD hatte befürchtet, dass Bundesländer, die die Öffnungsklausel nutzen, künftig geringere Grundsteuereinnahmen erzielen werden, was den Länderfinanzausgleich tangieren dürfte. Denn geringere Einnahmen hätten bedeutet, dass etwa Bayern künftig weniger in den Finanzausgleich eingezahlt hätte. Deshalb enthalten die Gesetze auch eine Regelung, wonach sichergestellt wird, dass sich einzelne Länder Mindereinnahmen bei der Grundsteuer nicht über den Finanzausgleich „zurückholen“.

Die FDP hatte wiederum befürchtet, dass diese spezielle Regelung dazu führen würde, dass viele Bundesländer doppelt hätten rechnen – einmal für ihre Grundsteuer und einmal zusätzliche für die „fiktive“ Grundsteuer nach dem Bundesgesetz – und Grundstückseigentümer dann womöglich zwei Steuererklärungen hätten abgeben müssen. Das soll nun in dem Gesetz durch einen zusätzlichen Passus ausgeschlossen werden. „Darum haben wir die letzten Tage hart gerungen, am Ende konnten wir eine sehr gute und bürokratiearme Lösung aushandeln“, sagte FDP-Finanzpolitiker Toncar. (mit Material von dpa)

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