Chef Ralf Däinghaus erwirkt einstweilige Verfügungen DocMorris: Juristischer Sieg für Internet-Apotheke
Frankfurt/Main (rpo). Die niederländische Internet-Apotheke DocMorris hat einen juristischen Sieg errungen. Damit setzten sie sich gegen die deutsche Apotheker-Lobby durch.
<P>Frankfurt/Main (rpo). Die niederländische Internet-Apotheke DocMorris hat einen juristischen Sieg errungen. Damit setzten sie sich gegen die deutsche Apotheker-Lobby durch.
Die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" berichtete, DocMorris-Chef Ralf Däinghaus habe beim Landgericht Hamburg gegen fünf Landesapothekerverbände und -kammern einstweilige Verfügungen gegen negative Behauptungen über sein Unternehmen erwirkt.
Den Verbänden und Kammern aus Hessen, Brandenburg, Thüringen, Westfalen-Lippe und Nordrhein sei nun bei Androhung eines Ordnungsgeldes verboten, "zu behaupten oder zu verbreiten", dass DocMorris "Arzneimittel auch deswegen billiger als deutsche Apotheken anbieten kann, weil sie lediglich die niedrigere niederländische Umsatzsteuer statt der höheren deutschen Umsatzsteuer auf die Arzneimittel zahlt", zitierte die Zeitung in einer Vorabmeldung vom Samstag aus dem Gerichtsbeschluss.
Offensichtliche Falschmeldungen
"Die Apotheker haben uns mit offensichtlichen Falschmeldungen angegriffen", sagte Däinghaus dem Blatt. Doc Morris zahle Umsatzsteuer in Deutschland. Dies bestätigten alle Behörden. Dem Bericht zufolge trat Bundespräsident Johannes Rau wegen der Vorwürfe der Apotheker gegen DocMorris kürzlich von seinem Amt als Schirmherr des Gründerpreises zurück, weil die Jury dieses Jahr die Auszeichnung an DocMorris-Gründer Däinghaus verliehen habe.