Diesel-Prämien Werbebrief: ADAC kritisiert KBA

Düsseldorf · In einem Brief hatte die Behörde auf Rabatte deutscher Auto-Hersteller hingewiesen. Das sorgt laut ADAC für „Irritationen“

Rabatte sind in der Autobranche nicht ungewöhnlich. Momentan locken die Hersteller aber mit zusätzlichen Vergünstigungen, wenn Kunden ihre alten Diesel gegen modernere eintauschen.  Foto: dpa

Rabatte sind in der Autobranche nicht ungewöhnlich. Momentan locken die Hersteller aber mit zusätzlichen Vergünstigungen, wenn Kunden ihre alten Diesel gegen modernere eintauschen. Foto: dpa

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Das amtliche Schreiben, mit dem das Kraftfahrtbundesamt (KBA) auf Umtauschprogramme und Rabatte der deutschen Autohersteller BMW, VW und Daimler hingewiesen hat, sorgt weiter für Kritik. Der Automobilclub bemängelt in einem Schreiben an den Beiratsvorsitzenden des KBA, den Verkehrsforscher Karsten Lemmer, der behördliche Charakter des Schreibens führe bei „vielen Empfängern zu erheblichen Irritationen“. Eine neutrale Beratung des Verbrauchers zur Ausgestaltung der Wechselprämien sei damit nicht gewährleistet.

Das KBA hatte Anfang November einen Brief verschickt, in dem es auf die Umtauschprämien der drei großen deutschen Autohersteller hingewiesen hat. Unterhalb des Briefkopfes wurden die Nummern von Telefon-Hotlines der Hersteller angegeben. Andere Anbieter, die ebenfalls Wechselprämien für den Austausch alter Diesel-Fahrzeuge anbieten, wurden nicht namentlich erwähnt. „Viele Betroffene empfinden das Schreiben als einseitige Aussage zugunsten der genannten Hersteller“, kritisiert der ADAC, laut dessen Informationen in den kommenden Monaten weitere Anschreiben dieser Art vom KBA versandt werden sollen. Die Kosten dafür müsste vermutlich der Steuerzahler übernehmen, die Hersteller hatten jegliche Beteiligung an dem Schreiben abgestritten. Allein der Versand des erste Schreibens dürfte mehrere hunderttausend Euro gekostet haben.

Der Beirat wurde nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals beim KBA eingerichtet. Seine Aufgabe ist es unter anderem, das KBA dabei zu unterstützen, „Verbraucherinteressen und übergeordnete Umweltinteressen zu berücksichtigen“, wie es in der Geschäftsordnung heißt. 

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