Düsseldorf Die wichtigsten Fragen zur Mütterrente

Düsseldorf · Pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, soll es automatisch 28,14 Euro mehr geben. Ein Antrag ist in der Regel nicht nötig.

Die Bundesregierung gibt bei der umstrittenen Rentenreform Gas. Schon am 1. Juli soll sie in Kraft treten. Das gilt auch für die Mütterrente.

Was ist die Mütterrente?

Damit ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie wird bislang nur ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt, was derzeit 28,14 Euro Rente pro Monat im Westen und 25,74 Euro im Osten bringt. Künftig sollen es zwei Jahre sein, um die Gerechtigkeitslücke etwas zu schließen. Denn für jedes Kind, das nach 1992 geboren wurde, gibt es seit langem drei Jahre gut geschrieben.

Wie hoch ist die Mütterrente?

Die monatliche Mütterrente beträgt demnach im Westen pro Kind 28,14 Euro. Das heißt: Mütter (oder seltener: Väter) erhalten für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, nun 56,28 Euro im Monat. Dies sind Brutto-Zahlungen, wie ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung betont. Auf sie müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden sowie Einkommensteuer, falls die Empfängerin steuerpflichtig ist.

Gibt es eine Nachzahlung für vergangene Jahre?

Nein. Die Erhöhung soll, wenn Bundestag und Bundesrat gemäß dem vorgesehenen Zeitplan zustimmen, ab Juli wirksam werden. Rentennachzahlungen für Zeiträume vor dem 1. Juli 2014 wird es nicht geben. Solche Stichtags-Regelungen führen zwar stets für Ärger, sind in der Sozialversicherung aber üblich.

Wie erhält man die Mütterrente, wenn man schon Rentnerin ist?

Wer bereits Rentnerin ist und vor 1992 Kinder bekommen hat, muss keinen Antrag stellen, um in den Genuss der Mütterrente zu kommen. "Er erhält die Mütterrente ohne Antrag. Er muss nicht von sich aus tätig werden", versicherte der Sprecher der Rentenversicherung.

Was ist, wenn man noch keine Rente bezieht?

Auch wer noch nicht Rentner ist, aber die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten bereits bei der Versicherung geltend gemacht hat, braucht nicht von sich aus tätig zu werden. Hier hat die Rentenversicherung die entsprechenden Kindererziehungszeiten bereits im Rentenkonto gespeichert, heißt es. Die Rentenversicherung prüfe in diesen Fällen von sich aus die Berücksichtigung der Mütterrente.

Etwas anderes gilt für Versicherte mit Kindern, die bislang noch keine Zeiten der Kindererziehung bei der Rentenversicherung geltend gemacht haben und für die dementsprechend auch noch keine Kindererziehungszeiten im Rentenkonto gespeichert sind. Sie sollten daher die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten für ihre vor 1992 geborenen Kindern geltend machen. Die Rentenversicherung prüft dann auch die Mütterrente.

Welche Auswirkungen hat die Mütterrente bei einer Scheidung auf einen bereits abgeschlossenen Versorgungsausgleich?

Erhöht sich eine Rente durch die Mütterrente, können die Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs gegeben sein, betont die Rentenversicherung. Das heißt: Der Anspruch der Frau an den geschiedenen Ehemann könnte sich oftmals leicht verringern.

Bei wie vielen vor 1992 geborenen Kindern hat eine Frau allein aus der Kindererziehung Rentenanspruch?

Ein Anspruch auf eine Regelaltersrente setzt voraus, dass fünf Jahre mit Beitragszeiten vorhanden sind. Infolge der Mütterrente werden bei vor 1992 geborenen Kindern zwei Jahre mit Beitragszeiten angerechnet. Das bedeutet, dass zukünftig drei vor 1992 geborene Kinder erzogen worden sein müssen, um allein aus Kindererziehungszeiten einen Rentenanspruch zu erwerben, rechnet die Versicherung vor.

Wird die Mütterrente auf die Grundsicherung angerechnet?

Ja. Das heißt: Wer die Mütterrente bekommt, wird entsprechend an Grundsicherung verlieren. Denn die Grundsicherung ist eine Fürsorge-Leistung. Und durch die Mütterrente verringert sich die Bedürftigkeit ein wenig.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort