Mindestrente für Geringverdiener Die Grundrente soll trotz der CDU-Führungskrise wie geplant kommen

Berlin · Ungeachtet der CDU-Führungskrise wollen Union und SPD den Gesetzentwurf zur Einführung der Grundrente für Geringverdiener am 19. Februar im Kabinett beschließen. Die Verschiebung des Kabinettstermins von dieser auf die kommende Woche liege nicht an neuen Differenzen zwischen den Koalitionspartnern, hieß es in Regierungskreisen. Das Projekt von SPD-Arbeitsminister Heil ist jetzt kaum mehr aufzuhalten.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU; links) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vergangene Woche im Bundestag, als sie den politischen Kompromiss zu Details der Grundrente verkünden.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU; links) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vergangene Woche im Bundestag, als sie den politischen Kompromiss zu Details der Grundrente verkünden.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Die SPD sei lediglich einer Bitte der Union nachgekommen, den Beschluss zur Grundrente noch einmal zu verschieben, hieß es in Berlin. Nach der politischen Einigung über letzte Details vergangene Woche hatte das Arbeitsministerium den aktualisierten Gesetzentwurf am vergangenen Freitag an die Ministerien zur Kenntnisnahme verschickt. Die Frist bis zum Kabinettstermin an diesem Mittwoch wäre so ohnehin sehr kurz gewesen. Doch erst die Turbulenzen nach dem Debakel der Thüringer Ministerpräsidentenwahl und der angekündigte Rücktritt von CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer veranlassten die Union dann, um die Verschiebung des Kabinettstermins zu ersuchen.

Die Grundrente für Geringverdiener, die trotz langer Beitragszeiten in der Rentenversicherung nur eine geringe Rente auf Grundsicherungsniveau erhalten, soll am 1. Januar 2021 eingeführt werden. Wer 35 Beitragsjahre nachweisen und als Alleinstehender über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von nicht mehr als 15.000 Euro (Eheleute 23.400 Euro) verfügt, soll die volle Grundrente automatisch beziehen, die im Einzelfall um mehrere hundert Euro über der Grundsicherung liegen kann. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einigten sich vergangene Woche unter anderem darauf, dass der Kreis derer, die im Einstiegsbereich bereits ab 33 Beitragsjahren einen geringeren Grundrenten-Zuschlag erhalten sollen, enger begrenzt wird, als von Heil ursprünglich geplant. Zudem sollen bei der Einkommensprüfung Kapitalerträge einbezogen werden.

Die Mehrheit der Unionsabgeordneten sei mit diesem Kompromiss zufrieden, war aus der Fraktion zu hören. Allerdings gibt es in der Union weiterhin eine Gruppe von Abgeordneten um Fraktionsvize Carsten Linnemann, die grundsätzliche Bedenken gegen die Grundrente hegt. Ihre Zahl ist aber zu gering, um sie noch aufzuhalten.

Laut Gesetzentwurf sollen die Grundrente im ersten Jahr rund 1,3 Millionen Senioren beziehen. Ihre Zahl wächst nach der Schätzung des Arbeitsministeriums bis 2025 um rund 300.000 auf gut 1,6 Millionen. Die Kosten beziffert das Ministerium mit anfangs 1,3 Milliarden Euro, die bis 2025 auf rund 1,6 Milliarden Euro wachsen. Die Finanzierung erfolge „aus Steuermitteln“. Allerdings ist ungewiss, ob die Finanztransaktionssteuer, die zur Gegenfinanzierung geplant war, tatsächlich eingeführt wird, da sich eine europäische Lösung nicht abzeichnet und die Union einen nationalen Alleingang ablehnt.

Im Bundesrat ist die Grundrente zustimmungspflichtig, könnte also auch von den Ländern noch im Detail verändert werden. In der Länderkammer zeichnen sich grundsätzliche Bedenken jedoch nicht ab. NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann sagte unserer Redaktion:

„Ich bin sehr dankbar um die Einigung zur Grundrente. Die Grundrente ist nun auf dem besten Weg gesetzlich verankert zu werden. Klar ist: Bürokratiefragen dürfen jetzt auf den letzten Metern kein Hindernis mehr sein. Im parlamentarischen Verfahren werden wir diese offenen Punkte klären können. Daran wird sich auch Nordrhein-Westfalen über den Bundesrat beteiligen.“

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