Die Folgen eines Mediziner-Streiks

Ab dem 26. Januar wollen die Ärzte an den 600 kommunalen Krankenhäusern in Deutschland in Streik treten. Außer in Notfällen werden während der Streiks keine Patienten behandelt.

Berlin/Düsseldorf In den kommunalen Kliniken stehen die Zeichen auf Streik. In einer Urabstimmung votierten 92,7 Prozent der betroffenen Ärzte für den Arbeitskampf, wie die Ärzte-Gewerkschaft Marburger Bund gestern mitteilte. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Ärzte-Streik.

Worauf müssen sich die Patienten einstellen?

Bei Streiks im Gesundheitswesen wird grundsätzlich eine Notfallversorgung aufrechterhalten. Dies hat der Marburger Bund auch für die drohenden Arbeitsniederlegungen an den kommunalen Kliniken zugesichert. Die Patienten müssen sich aber darauf einstellen, dass geplante, nicht lebensnotwendige Operationen und Untersuchungen verschoben werden.

Wie können sich Patienten informieren?

Wer nach dem 26. Januar in einem kommunalen Krankenhaus operiert werden soll oder dort einen Termin für eine Untersuchung hat, sollte nachfragen, ob und in welchem Umfang Streiks geplant sind. Es ist allerdings zu befürchten, dass die Patienten erst kurz vor dem 26. Januar eine endgültige Information erhalten. Die Arbeitgeber setzen auf weitere Verhandlungen.

Kann ein Streik noch abgewendet werden?

Nach Bekunden der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA) ist dies möglich. "Wir sollten versuchen, den Streik zu vermeiden", sagte VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. Deshalb fordere die VKA den Marburger Bund auf, die Verhandlungen fortzusetzen. Schließlich könne eine Lösung nur gemeinsam gefunden werden. "Wir haben kein Verständnis dafür, dass der Marburger Bund bereits nach unserem ersten Angebot den Verhandlungstisch verlassen hat", erklärte Hoffmann. Die Ärzte sind hingegen in Streik-Stimmung. "Die Verhandlungen sind gescheitert. Es macht keinen Sinn, sich wieder zusammenzusetzen", sagte ein Sprecher des Marburger Bundes. Die Ärzte hatten das Angebot der Arbeitgeber als "schlechten Witz" und "Affront" zurückgewiesen. Der Chef des Marburger Bundes, Rudolf Henke, verwies darauf, dass mehr als 90 Prozent der organisierten Ärzte für Arbeitsniederlegungen gestimmt hätten. "Jetzt ist es an der VKA, aus diesem Ergebnis die richtigen Schlüsse zu ziehen."

Welche Kliniken sind betroffen? Prinzipiell können alle Krankenhäuser bestreikt werden, deren Verwaltung in kommunaler Hand liegt. Bundesweit sind das rund 600 Einrichtungen mit zirka 45 000 Medizinern. In NRW gibt es 86 kommunale Kliniken. "Wie intensiv der Streik tatsächlich ausfällt, also wie viele Ärzte an dem Ausstand teilnehmen, ist aber noch nicht absehbar", sagt Lothar Kratz, Sprecher der Krankenhaus Gesellschaft NRW (KGNW). Kirchliche Einrichtungen und Universitätskliniken sind von dem Streik nicht betroffen. Auch beim Pflegepersonal wird es wegen eines Streiks keine Ausfälle geben.

Was fordern die Ärzte?

Die Mediziner fordern eine lineare Lohnsteigerung von sechs Prozent. Zudem verlangen sie Verbesserungen bei der Organisation und Bezahlung ihrer Bereitschaftsdienste. Sie wollen künftig nicht mehr als vier der unbeliebten 24-Stunden-Schichten pro Arzt und Monat schieben. Außerdem fordern sie, es müsse tarifvertraglich festgehalten werden, dass die Dienstpläne mit den Bereitschaftsdiensten mindestens einen Monat im Voraus feststehen. Nur unter dieser Voraussetzung seien für die Ärzte Privat- und Familienleben planbar.

Was haben die Arbeitgeber angeboten?

Die VKA hat den Ärzten eine Gehaltssteigerung von 1,48 Prozent angeboten. Das entspricht dem Prozentsatz, um den die Krankenhausbudgets zulegen. Damit seien die derzeitigen finanziellen Spielräume erschöpft, hieß es. Zudem boten die Arbeitgeber den Ärzten eine Einmalzahlung von 250 Euro und eine Erhöhung der Entgelte für Bereitschaftsdienste um 1,48 Prozent an. Die VKA ist zudem auch bereit, die Forderung des Marburger Bundes nach einer zusätzlichen Gehaltsstufe für Assistenzärzte in Weiterbildung zum Facharzt zu erfüllen.

(RP)
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