Heimarbeit wegen Corona DGB will Gesetz gegen elektronische Überwachung im Homeoffice

Berlin · Seit der Pandemie arbeiten immer mehr Menschen im Homeoffice. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht darin eine Möglchkeit der digitalen Überwachung durch die Unternehmen. Ein Gesetz könnte Abhilfe schaffen, glaubt der Vorstand.

 Viele Menschen arbeiten von zu Hause aus. Aber auch hier kann der Arbeitgeber überwachen.

Viele Menschen arbeiten von zu Hause aus. Aber auch hier kann der Arbeitgeber überwachen.

Foto: dpa-tmn/Catherine Waibel

Beschäftigte sollen nach dem Willen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) künftig besser gegen digitale Überwachung durch Arbeitgeber, etwa im Homeoffice, geschützt werden. In der Pandemie würden Beschäftigte heute immer wieder ohne Rechtsgrundlage überwacht, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel am Mittwoch in Berlin.

Piel sagte: „Tatsächlich nutzen manche Arbeitgeber - und das ist sehr schändlich und sehr, sehr schlimm – die Krise und die digitale Arbeit schon jetzt, um ihre Beschäftigten mehr denn je zu überwachen - illegal, ohne deren Wissen und ohne Einwilligung, unter Missachtung der Mitbestimmungsrechte.“ Eine Größenordnung dazu, wie oft solche Praktiken vorkommen, nannte Piel nicht.

Arbeitgeber könnten mittlerweile „jeden Tastenanschlag, jede Pause und jedes Arbeitstempo“ ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lückenlos überwachen, so Piel. Es gebe auch Punktesysteme für die Bewertung des Sozialverhaltens. „Das ist ein orwellscher Albtraum, und das muss ein Ende haben.“ Der DGB legte dafür einen eigenen Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vor.

Beispiele für Überwachung sind laut dem Gewerkschaftsbund die Erfassung von Tastenanschlägen, des Lesens und Antwortens bei Mails, von Chats in firmeneigenen Plattformen oder der Dauer von Telefonaten und Videokonferenzen. Neue Softwareprodukte setzten zudem auf künstliche Intelligenz sowie Gesichtserkennung und bezögen auch Gesundheitsdaten in die Analyse mit ein. Beschäftigte müssten die rechtliche Möglichkeit haben, sich gegen unzulässige Datenverarbeitung oder Überwachung zu wehren.

(mabu/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort