Berlin DGB sieht Frauenquote für Aufsichtsräte kritisch

Berlin · Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben die Pläne der Bundesregierung für eine gesetzliche Frauenquote teilweise scharf kritisiert. "Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt die starre gesetzliche Geschlechterquote von 30 Prozent für Mitglieder im Aufsichtsrat ab", heißt es in der Stellungnahme der BDA zum Gesetzentwurf von Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD). "Eine Quote ignoriert, dass die fachliche Qualifikation das entscheidende Kriterium für die Besetzung einer Aufsichtsratsposition sein muss", so die BDA. Damit mehr Frauen in Führungspositionen kämen, müssten Kitas und Ganztagsschulen ausgebaut werden.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist nicht zufrieden. Man begrüße zwar "die Initiative, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen voranzutreiben", sagte die stellvertretende Vorsitzende Elke Hannack. Doch die "Geschlechterquote in der Privatwirtschaft muss nicht nur für alle Unternehmen mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtsrat gelten, sondern auch mit der Unternehmensmitbestimmung in Einklang zu bringen sein", sagte sie.

Bis heute konnten Verbände und Länder zu dem von Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf Stellung nehmen. Er soll noch im Herbst in den Bundestag eingebracht werden. "Das Gesetz wird im Laufe des Jahres 2015 in Kraft treten", sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Bei der Quote für die Aufsichtsräte werde es "keine Ausnahmen geben".

Nach den Plänen Schwesigs sollen in den Aufsichtsräten der etwa 110 börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen deutschen Unternehmen ab 2016 frei werdende Posten so lange mit Frauen besetzt werden, bis ein Frauenanteil von 30 Prozent erreicht ist. Die 3500 entweder börsennotierten oder mitbestimmungspflichtigen Firmen sollen sich selbst eine Frauenquote geben, die sie jährlich erhöhen müssen. Für den öffentlichen Dienst sollen ähnliche Vorgaben gelten.

Wie die Worte Hannacks zeigen, hat die Gewerkschaftsseite weiterhin Probleme zu akzeptieren, dass die Quote auch für die von ihr entsandten Aufsichtsratsmitglieder gilt. Häufig besetzen männliche Betriebsräte bisher diese Positionen.

In der Stellungnahme des Beamtenbundes heißt es dagegen, man hätte "stärkere Sanktionen vorsehen müssen" dafür, dass die Quote nicht eingehalten wird. "Regelungen ohne Sanktionsmechanismen bleiben wirkungslos.

(rl / mar)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort