Frankfurt Deutsche Bank fordert Millionen von Jain und Ackermann

Frankfurt · Die beiden Ex-Chefs und vier weitere frühere Vorstände sollen bereits gewährte Boni an die Bank zurückgeben.

Deutsche Bank fordert Millionen von Josef Ackermann, Anshu Jain und Jürgen Fitschen
Foto: dpa

Sechs ehemaligen Topmanagern der Deutschen Bank droht offenbar eine unangenehme Auseinandersetzung mit ihrem früheren Arbeitgeber. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" will Deutschlands größte Bank von den früheren Konzernchefs Josef Ackermann, Anshu Jain und Jürgen Fitschen sowie drei weiteren ehemaligen Vorständen - Hermann-Josef Lamberti, Michael Cohrs und Hugo Bänziger - bereits gewährte Boni in Millionenhöhe zurückfordern.

Die höchste Summe wolle das Institut von Jain einholen. Beim früheren Chef des Investmentbankings, der von 2012 bis 2015 Co-Chef der Bank war, sei Finanzkreisen zufolge von einem zweistelligen Millionen-Betrag die Rede. Jain soll in seiner Zeit als Chef der Investmentbanking-Sparte über die Jahre etwa 300 Millionen Euro verdient haben. Er musste dann aber im vergangenen Jahr seinen Stuhl als Co-Vorstandsvorsitzender räumen, weil gerade das Investmentbanking der Deutschen Bank für viele Rechtsstreitigkeiten verantwortlich gewesen sein soll, bei denen das kreditinstitut Milliarden verlor beziehungsweise zu verlieren droht. Allerdings konnte dem Briten nie eine direkte Verantwortung nachgewiesen werden.

Die Deutsche Bank prüfe nicht nur, in welchem Ausmaß Boni gestrichen werden könnten, die einbehalten worden seien, heißt es in dem Bericht weiter. Allein das seien bei Jain 5,3 Millionen, bei dem Schweizer Ackermann 3,5 Millionen Euro. Es gehe auch darum, ob das Unternehmen bereits zugesprochene Zahlungen einfordern könne, die noch nicht ausgezahlt worden seien.

Hintergrund des Vorgehens bei der Deutschen Bank ist die sogenannte Institutsvergütungsverordnung. Sie sieht ab Januar vor, dass künftig nicht nur Boni einbehalten werden können, die noch nicht ausbezahlt wurden, sondern dass Banken auch Geld zurückfordern können sollen, das bereits geflossen ist. Damit setzt die Finanzaufsicht Bafin Empfehlungen der Europäischen Bankenaufsicht EBA um.

(RP)
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