Streaming auf dem Handy EU-Gericht verbietet unfaire Handytarife

Luxemburg · Lange haben Bundesnetzagentur und die Telekom wegen des Dienstes Stream-On gestriten, der für einen Aufschlag fast unbegrenztes Streamen erlaubt, ohne das gebuchte Datenvolumen zu verbrauchen. Jetzt legt der Europäische Gerichtshof fest, dass Telefontarife die Netzneutralität unbedingt wahren müssen. Dies bedeutet konkret, dass die Telekom ihre Zugeständnisse für Stream-On nicht zurücknehmen kann- gut für den Wettbewerb.

Handytarife dürfen nicht so konstruiert sein, dass sie manche Inhalteanbieter gegenüber Wettbewerbern benachteiligen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt. Es sei nicht erlaubt, wenn Telefonkonzerne einige Einspeiser solcher Daten bevorzugen und so andere schädigen. In dem Urteil ging es formal um einen Telefontarif in Ungarn, aber indirekt hat es Folgen für Deutschland.

Die Richter legten fest, es könne gegen den Grundsatz der Netzneutralität verstoßen, wonach alle Daten im Internet diskriminierungsfrei durchgeleitet werden müssen, wenn einige Dienste beim Datenvolumen nicht angerechnet werden. Diese Offenheit sei auch wichtig für die Kunden, weil es so ein breites Angebot gäbe.

Die Bundesnetzagentur in Bonn begrüßte gegenüber unserer Redaktion das Urteil. Sie hatte der Telekom Vorgaben für ihre Zubuchoption „Stream-On“ gemacht.  Dagegen hatte die Telekom sich versucht zu wehren, jetzt muss der EuGH entscheiden.

Die Telekom erklärte, sie sähe sich durch das Urteil nicht betroffen, weil sie sich bereits an die EU-Vorgaben der Netzneutralität halte. Richtig ist, dass sie unter dem Druck der Netzagentur Stream-On so stark verändert hat, dass der Tarif im Moment wohl die EU-Vorgaben erfüllt. So hat die Telekom freies Datenroaming in der EU für alle Datendienste garantiert. Datenverbrauch mit den rund 200 Partnern von Stream-On wie Netflix, ARD, Spotify oder Facebook und Tinder wird zwar nicht auf das Datenvolumen verrechnet. Aber wenn das Volumen überschritten ist, werden auch diese Angebote beim Übertragungstempo gedrosselt.

Außerdem scheint es so zu sein, dass die Telekom die Teilnahme am Stream-On-Programm tatsächlich allen Firmen offen hält, wodurch sich der Vorwurf einer möglichen Benachteiligung einzelner Unternehmen stark relativieren würde.

Vodafone ergänzte, die EU-Vorgaben auch zu erfüllen. „Wir reduzieren bei Aufbrauchen des Tarif-Datenvolumens auch die Surfgeschwindigkeit der zusätzlich gewählten Pass Option (Musik, Video, Chat, Social, Gaming)“, erklärte ein Sprecher.

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