Hamburg Den "Widerrufsjoker" gibt es vermutlich bald nicht mehr

Hamburg · Viele Immobilienkreditverträge enthalten nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen hätten zumeist zur Folge, dass die Verträge vom Kunden auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden könnten, erklären die Verbraucherschützer. Diese Möglichkeit eröffne dem Verbraucher eine gute Verhandlungsposition für eine Senkung der Vorfälligkeitsentschädigung oder gar eine Rückabwicklung des Vertrages. Der Zinsvorteil belaufe sich für den Verbraucher häufig auf mehrere Prozentpunkte pro Jahr, was mehrere Zigtausend Euro ausmachen könne.

Mit dieser Möglichkeit könnte für viele Verbraucher aber bald Schluss sein. Das "ewige Widerrufsrecht" (unbefristetes Recht, seinen Vertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu widerrufen) soll für Immobiliendarlehen nämlich bald nicht mehr gelten. Nach Plänen der Bundesregierung werde mit der Umsetzung der sogenannten Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie das Widerrufsrecht für Immobiliendarlehen voraussichtlich automatisch nach einem Jahr und 14 Tagen erlöschen, so die Verbraucherzentrale. Altverträge mit fehlerhafter Belehrung, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen worden seien, könnten nach Inkrafttreten des Gesetzes wohl nur noch wenige Monate widerrufen werden.

(RP)
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