Essen Datteln: Uniper siegt gegen RWE vor Gericht

Essen · Im Streit um das Kraftwerk Datteln hat RWE gestern vor dem Landgericht Essen eine Niederlage eingesteckt. Der Konzern darf die vor Jahren mit Eon/Uniper geschlossenen Lieferverträge nicht kündigen, auch wenn das Kraftwerk noch immer nicht am Netz ist, so das Gericht. Die eingetretenen Verzögerungen seien zwar gravierend, aber mit Blick auf Umweltaspekte vertretbar. RWE hatte mit Eon einst einen Vertrag geschlossen, als man noch von einer Stromlücke ausging. Eigentlich sollte der 1100-Megawatt-Block Datteln IV bereits 2011 ans Netz gehen. Politische Widerstände, Klagen von Umweltverbänden und Kessel-Probleme haben das bislang verhindert. Datteln soll rund 40 Prozent seines Stroms an RWE liefern, 40 Prozent an die Bahn, und den Rest ins Netz einspeisen.

RWE geht davon aus, dass das Urteil keinen Bestand hat, wesentliche Aspekte seien nicht berücksichtigt worden. Man werde das schriftliche Urteil analysieren und sehr wahrscheinlich in Berufung gehen. Uniper geht dagegen davon aus, dass das Urteil Bestand hat. Offen ist, ob RWE wenigstens auf eine Nachbesserung der Preise hoffen kann. RWE und Eon hatten die Verträge geschlossen, als der Großhandelspreis viel höher lag als heute. Der Richter betonte: Ein Kündigungsrecht bestehe nur, wenn sich die Lieferverträge nicht an die veränderte Situation anpassen ließen. Uniper erklärte hingegen, das Gericht habe die Rechtsaufassung bestätigt, dass RWE weder zur Kündigung berechtigt sei, noch einen Anspruch auf Anpassung der Vertragspreise habe.

(anh)
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