Hamburg Datenschützer will bei Facebook Recht auf Pseudonyme erzwingen

Hamburg · Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat Facebook aufgefordert, dass Nutzer auch ein Profil unter einem Pseudonym nutzen dürfen. Dazu hat er dem Unternehmen eine Verwaltungsanordnung geschickt. Er beruft sich dabei auf das grundsätzliche Recht aus dem Telemediengesetz, dass Internetnutzer in Deutschland auch unter falschem Namen aktiv sein dürfen.

Facebook Deutschland wehrt sich gegen die Anordnung sowohl mit einer juristischen Argumentation wie mit inhaltlichen Überlegungen. Juristisch, so die Hamburger Dependance von Facebook, sei der Datenschutzbeauftragte von Irland und keine deutsche Behörde für das hiesige Facebook-Geschäft zuständig, weil in Irland die Zentrale des Europageschäftes liege. Caspar weist dagegen daraufhin, dass der Europäische Gerichtshof vergangenen Sommer klargestellt habe, dass international tätige Internetkonzerne sich auch jeweils geltendem nationalem Recht zu beugen hätten. In einem Urteil gegen Google hatte das Gericht festgelegt, ein Unternehmen gelte in einem Land als tätig, wenn es dort auch Geld verdiene - egal wo die Rechner zur Verwaltung der Daten stehen.

Spannender ist die Diskussion darüber, ob es nun gut für die Nutzer ist, wenn es bei Facebook auch Pseudonyme geben könne. Facebook will anonyme Beleidigungen und auch die Belästigung von Jugendlichen erschweren, indem jeder Nutzer unter seinem echten Namen auftritt. "Bei uns unterhalten sich echte Menschen mit echten Menschen", erklärt die Firma.

Datenschützer Casper will einer Nutzerin dagegen helfen, bei Facebook weiter unter einem Pseudonym aktiv sein zu dürfen, um ungewollte Kontakte blockieren zu können. Sein Sprecher erklärt gegenüber unserer Redaktion, Beleidigungen ließen sich auch gegenüber anonym auftretenden Kunden ahnden, weil Facebook ja die echten Namen bei der Anmeldung aufnehme.

(rky)
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