Düsseldorf Cum-ex-Deals: Jagd auf die Banken

Düsseldorf · NRW-Finanzminister Walter-Borjans droht den Geldhäusern mit Razzien.

Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat sich in den vergangenen Jahren als Schreckgespenst für Steuersünder erwiesen. Mehrfach kaufte das Finanzministerium CDs mit den Daten deutscher Steuerpflichtiger, die im Verdacht stehen, den Fiskus geprellt zu haben. Jetzt greift Walter-Borjans in Sachen Cum-ex-Geschäfte an, jenen Deals, bei denen sich zwei Investoren durch Kauf und Verkauf einer Aktie rund um den Tag der Dividendenzahlung Steuergutschriften sichern, obwohl nur einmal Steuern bezahlt wurden.

Solche Geschäfte sind nicht mehr erlaubt; früher waren sie rechtlich umstritten. Die Banken, die an diesen Geschäften beteiligt waren, sind in Erklärungsnot. Für sie sei es "höchste Zeit zu handeln", hat Walter-Borjans der "Süddeutschen Zeitung" gesagt, und bereits mit Razzien in den Geldhäusern gedroht. Die Ermittlungsbehörden, die diesen Deals seit Jahren nachgehen, haben nach Angaben der Zeitung Material über mehr als 100 verdächtige Banken und Fonds aus dem In- und Ausland gesammelt. Der Vorwurf ist immer der gleiche: Die Finanzanbieter sollen im großen Stil Cum-ex-Geschäfte nur deshalb gemacht haben, um sich eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf die Dividenden vom Fiskus mehrmals erstatten zu lassen. Ermittelt werde wegen Steuerhinterziehung.

Dass es zum Thema Cum-ex noch kein höchstrichterliches Urteil gibt, dürfte indes kaum entscheidend sein für eine eventuelle Rückzahlungspflicht. "Das sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass man nicht erstattet bekommen kann, was man nicht gezahlt hat", sagte der Frankfurter Wirtschaftsstrafrechts-Experte Bernd Groß unserer Redaktion. Daher empfiehlt er Banken, auf die Ankündigung des Ministers zu reagieren: "Da sollte man reinen Tisch machen." Angesichts der Tatsache, dass es kein höchstrichterliches Urteil gebe, sei es auch vielfach noch möglich, dass die Betroffenen "nur" die erstattete Summe zurückzahlen müssten, zuzüglich der üblichen sechs Prozent Zinsen pro Jahr, so Groß. "Strafrechtliche Verurteilungen können bei rechtzeitiger und vollumfänglicher Kooperation häufig vermieden werden", so Groß. Eine allgemeingültige Aussage könne es aber nicht geben, es komme bei der Prüfung immer auf den Einzelfall an.

(RP)
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