Veranstaltungen fallen aus Gutschein statt Konzert – so werden Kunden entschädigt

Berlin · Hunderte Veranstaltungen wurden abgesagt, jetzt soll es Gutscheine geben. Bei Urlauben bieten manche Veranstalter Prämien als Beigabe zum Gutschein an. Die Gutscheinlösung wird eventuell auch für Dauerkarten beim Fußball gelten.

 Blick auf die Sitzplätze im leeren Großen Saal im Gewandhaus zu Leipzig.

Blick auf die Sitzplätze im leeren Großen Saal im Gewandhaus zu Leipzig.

Foto: dpa/Jan Woitas

Die große Koalition hat am Mittwoch im Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem CDU, CSU und SPD Verbrauchern ihr Recht auf die entgangene Leistung zurückgeben wollen, ohne damit Konzert-, Theater- oder Sportveranstalter in eine noch größere finanzielle Schieflage zu bringen, als diese durch Corona ohnehin bereits sind. Das Gesetz soll für alle Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte gelten.