Maskenpflicht bringt Kontrollaufwand Neue Corona-Regeln erschweren Gastronomen in NRW das Geschäft

Düsseldorf · Wenn Nordrhein-Westfalen im Oktober die Maskenpflicht einführen würde, müssten Gastronomen bei Kunden, die keine Maske tragen wollen, wieder den Impf-, Test- oder Genesenenstatus überprüfen. Das würde erheblichen Aufwand für die Gastronomen bedeuten.

 Stühle sind in einem geschlossenen Lokal in der Düsseldorfer Altstadt auf die Tische gestellt.

Stühle sind in einem geschlossenen Lokal in der Düsseldorfer Altstadt auf die Tische gestellt.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Die Zahlen, die die nordrhein-westfälische Statistikbehörde IT.NRW in den vergangenen Monaten über die Umsätze der Gastronomie im Land veröffentlichte, hatten immer denselben Tenor. Die Gastwirte erlösten jedes Mal deutlich mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum, aber deutlich weniger als in der entsprechenden Zeit 2019, also vor dem Beginn der Pandemie. Heißt: Das Geschäft ist seit dem Ausbruch von Corona schwieriger geworden, auch wenn die Beschränkungen im Laufe der Zeit weggefallen sind. Und jetzt kehrt vermutlich ein Teil von ihnen ab Oktober wieder zurück. Zumindest die Maskenpflicht, die die Vorsichtigen ja auch nach dem Fall aller Regeln noch beherzigt hatten: rein ins Restaurant mit Maske, diese erst am Tisch abnehmen und jedes Mal wieder anlegen, wenn man zwecks Rauchens oder Toilettenbesuchs den Tisch verließ.

Nun ist es so, dass steigende Preise für Energie und Lebensmittel die Gastronomen wie alle anderen Wirtschaftsbereiche schwer getroffen haben. Solange also die Maskenpflicht die einzige Auflage bliebe (zunächst ist sie ja nur eine Option der Länder), hielte sich das Klagen in Grenzen. Zumal die Regeln erst ab Oktober greifen sollen, der Sommer also noch weitgehend maskenfrei laufen kann. Und die Gefahr einer Komplettschließung besteht auch nicht mehr. „Erst einmal begrüßen wir ausdrücklich, dass künftigen Lockdowns aufgrund der Pandemie eine Absage erteilt werden soll und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hervorgehoben wird. Das ist ein wichtiges Signal für die Planungssicherheit unserer Gastronomen und Hoteliers, aber auch für unsere Beschäftigten. Die Betriebe des Gastgewerbes dürfen also im nächsten Herbst und Winter geöffnet bleiben“, sagte Patrick Rothkopf, Präsident des Landesverbandes NRW im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga NRW), unserer Redaktion.

Aber voraussichtlich wird der Kontrollaufwand im Herbst größer als bisher, weil die Restaurant- und Kneipenbetreiber bei Maskenpflicht die Maskenlosen auf ihren Impf- oder Genesenenstatus überprüfen oder die Vorlage eines negativen Tests verlangen müssten. Rein dürften dann bei den Geimpften und Genesenen ohne Maske auch nur jene, deren Impfung oder Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Das heißt: Es müssten sich wieder viel mehr Menschen, die die Maske nicht tragen wollen, testen lassen. Wer das bezahlt, bleibt einstweilen noch offen.

Auf jeden Fall bedeutet die Neuregelung wohl wieder mehr Kontrollaufwand für die Gastronomen und deren Beschäftigte. Und die Sorgen wachsen natürlich, sobald die Infektionszahlen mit Folgen für das Gesundheitssystem steigen. Schon vor zwei Wochen hatte Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin beim Dehoga-Bundesverband, gesagt, alle Maßnahmen wie beispielsweise die Maskenpflicht könnten nur dann wieder eingeführt werden, wenn sie geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sowie zur Pandemiebekämpfung notwendig seien. Entscheidende Kriterien: die Gefährlichkeit der Virusvariante und die Hospitalisierungsrate.

Da schwang schon eine Warnung mit, noch ehe das Kabinett über die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes entschieden und die Länder die jeweiligen Regelungen auf den Weg gebracht haben. Die Gastronomen wissen, dass jede einzelne Zugangsvoraussetzung oder -einschränkung ihnen das Geschäft wieder erschwert. Weitere Maßnahmen, die die Bundesländer ergreifen könnten, würden erneut zu Umsatzeinbußen und unverhältnismäßigem Mehraufwand führen, sagte Dehoga-NRW-Präsident Rothkopf am Donnerstag. Beispiel: Sollte der nordrhein-westfälische Landtag irgendwann anhand der Daten eine Gefahrenlage feststellen, könnte wieder ein Mindestabstand von 1,50 Meter im öffentlichen Raum vorgeschrieben werden. Das heißt: Tische in den Lokalen in NRW müssten wieder weiter auseinandergerückt werden, das heißt, es wäre vermutlich weniger Platz, es würden weniger Gäste bewirtet, der Umsatz der Gastwirte würde wieder sinken.

Zunächst einmal nur ein schlechtes Szenario, aber auszuschließen ist eine solche Situation natürlich nicht. Deshalb fragt sich Rothkopf schon jetzt unter anderem, ab wann die „Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur nicht mehr gewährleistet“ sei. Wem künftig welche Impfung oder welcher Test zur Verfügung stehe, um von der Maskenpflicht befreit zu werden, und welche Art von finanzieller Unterstützung geplant sei, um die dann drohenden Umsatzausfälle auszugleichen, sei ebenfalls offen. Letztere Frage könne jetzt vor dem Hintergrund weiterer Krisen wie dem starken Anstieg der Energiepreise „von existenzieller Bedeutung werden“, so Rothkopf.

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