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Corona-Verordnung Supermärkte in Hessen müssen Ungeimpfte nicht reinlassen

Düsseldorf · Die Regierung in Wiesbaden reagiert auf die erfolgreiche Klage einer Händlerin vor dem Verwaltungsgericht. Das Land Nordrhein-Westfalen verweist auf die Privatautonomie von Händlern.

           

          

Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Ein Weg mit Vorbildcharter für NRW? Hessens Einzelhändler haben künftig die Wahl, ob sie nur noch Kunden hereinlassen, die gegen Covid-19 geimpft oder davongenesen sind, oder auch jenen weiterhin den Zugang gestatten, die sich vorher haben testen lassen. Das Kabinett um Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat im Zuge der neuen Corona-Regeln den Supermärkten und anderen Handelsunternehmen diese Möglichkeit eröffnet. Ob die Einzelhändler davon tatsächlich Gebrauch machen werden, ist aber offen. Bis Freitag läuft noch eine Blitzumfrage des Handelsverbands Hessen bei den Mitgliedsunternehmen, in der sie ihre Meinung dazu kundtun können. 

Zum Thema geworden ist das Ganze durch die Klage einer Frau, die mit Grillbedarf handelt und Getestete nicht mehr in ihr Geschäft lassen wollte. Das war ihr in der seit Mitte September geltenden Corona-Verordnung des Landes aber nicht erlaubt – im Gegensatz zu beispielsweise den Betreibern von Kinos, Theatern, Gaststätten und Hotels. Das Hessische Verwaltungsgericht sah keinen Grund für die Ungleichbehandlung, kippte die Regel, und die Landesregierung musste noch mal ran (Az.: 5 L 2709/21.F).

Kommt die 2G-Option somit auch bald in Nordrhein-Westfalen? Die Unternehmen haben sich dazu nicht geäußert. Und das Landesgesundheitsministerium stellt klar: „Eine Einführung einer 2G-Option ist derzeit weder für den Einzelhandel noch für andere Bereiche vorgesehen. Allerdings können zum Beispiel Gastronomen im Rahmen ihrer Privatautonomie entscheiden, nur Geimpfte oder Genesene einzulassen“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage unserer Redaktion. In NRW gelte derzeit „für verschiedene Angebote“ eine verpflichtende 3G-Regelung. Diese Verordnung gilt noch bis 29. Oktober.

„ Wichtig ist vor allem, dass solche Regelungen für den Handel nicht zur gesetzlichen Pflicht werden“, meint Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes HDE. Seine Befürchtung: „Das würde bei vielen Geschäften zu Schlangen vor den Türen führen, die schon aus Gründen der Pandemiebekämpfung vermieden werden sollten.“ Einkaufen für alle und erfolgreiche Pandemiebekämpfung seien hervorragend miteinander vereinbar – das zeigten die funktionierenden Hygienekonzepte des Einzelhandels bereits seit dem Beginn der Pandemie, so Genth.

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