Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung Betriebe müssen ihren Beschäftigten doch kein Homeoffice und Tests anbieten

Berlin · Eigentlich sollten die Corona-Regeln für Unternehmen im Herbst deutlich strenger werden. Aber die ursprünglichen Pläne von Arbeitsminister Heil wurden entschärft. Die Betriebe müssen doch nicht Homeoffice und Tests anbieten. Es bleibt bei Freiwilligkeit.

 Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, spricht während der Klausur des Bundeskabinetts im Garten von Schloss Meseberg.

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, spricht während der Klausur des Bundeskabinetts im Garten von Schloss Meseberg.

Foto: dpa/Soeren Stache

Die geplanten Corona-Vorgaben für Unternehmen im Herbst sind entschärft worden: Die Betriebe sollen doch nicht verpflichtet werden, ihren Beschäftigten Homeoffice und Tests anzubieten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch im brandenburgischen Meseberg eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Demnach sollen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten lediglich prüfen. Die neue Verordnung soll vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten.

In einem früheren Entwurf der Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte es geheißen: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten anzubieten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“ Zudem war eine Pflicht für das Angebot von zwei Tests pro Woche vorgesehen. Das ist nicht mehr der Fall. Nach dpa-Informationen setzte sich die FDP in der Bundesregierung für die Entschärfung ein.

„Die neue Verordnung ermöglicht es den Betrieben, die Maßnahmen flexibel an das Infektionsgeschehen anzupassen. So werden Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden“, sagte Heil am Mittwoch.

Die Arbeitgeber hatten an die Regierung appelliert, auf die Wiedereinführung von Pflichten zu verzichten. „Dort, wo die Arbeit von daheim möglich ist, wird sie auch künftig angeboten werden. Eines Anschubs durch den Verordnungsgeber bedarf es dazu nicht“, hieß es in einer Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes BDA.

BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter begrüßte die Änderungen: „Gut, dass die Regeln nun überarbeitet wurden – besser spät als nie“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Mit Vorsicht und Flexibilität könnten Arbeitgeber und Beschäftigte sich wirksam vor Corona schützen. Es brauche differenzierte, situationsangepasste Maßnahmen in den Betrieben „und keinen staatlichen Bürokratiemurks“. Die Unternehmen würden im Herbst und Winter ihre bewährten Konzepte zum betrieblichen Infektionsschutz nutzen.

Kritik gab es vom Deutschen Gewerkschaftsbund. „Freiwillig hat es zuletzt nachweislich nicht gut funktioniert, zu wenige haben von zu Hause gearbeitet - trotz hoher Infektionszahlen. Genau deshalb wäre das von Arbeitsminister Heil vorgeschlagene verpflichtende Angebot das richtige Mittel zum Pandemiemanagement gewesen“, sagte Vorstandsmitglied Anja Piel. Sie forderte die Arbeitgeber dazu auf, zu verhindern, dass sich Beschäftigte im Herbst und Winter in vollen Zügen auf dem Weg zur Arbeit oder im Großraumbüro anstecken.

Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Heimarbeit waren im März ausgelaufen. Damals wurde die Verantwortung für Corona-Maßnahmen weitgehend in die Hände der Arbeitgeber gelegt. Ende Mai lief die Corona-Arbeitsschutzverordnung mit den restlichen Vorgaben für Betriebe ganz aus. Nun soll sie reaktiviert werden. Begründung: Für Herbst und Winter sei zu erwarten, dass die Infektionszahlen deutlich steigen. Daher müssten auch im Arbeitsleben Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Betriebe müssen zwar wieder Hygienekonzepte umsetzen, sind in der Gestaltung aber ziemlich frei.

(mzu/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort