Gericht sieht vergleichenden Bezug zu McDonald's Burger King-Werbung verboten

Köln (rpo). Ein Werbespot der Fastfoodkette "Burger King" ist verboten worden, weil es sich nach Aufassung eines Kölner Gerichts um vergleichende Werbung handelt, die sich gegen den Konkurrenten "McDonald's" richtet.

Das Kölner Landgericht wertete den Fernsehspot in seiner am Freitag veröffentlichten Entscheidung (Az.: 31 O 44/03) als vergleichende Werbung. Mit dem im Spot gezeigten Restaurant könne nur McDonald's gemeint sein, befanden die Richter. Ein Mitarbeiter sagt darin: "Ich esse hier nicht, ich arbeite hier." Das Gericht bestätigte damit eine im Januar auf Antrag von McDonald's ergangene einstweilige Verfügung.

In dem Spot fährt eine Kundin mit dem Auto zum Schalter eines Fastfood-Restaurants und fragt den Mitarbeiter, was er denn hier am liebsten esse. Dessen Antwort, dass er dort arbeite und nicht esse, bringt nach Ansicht der Richter "in unsachlicher und nicht gerechtfertigter Weise zum Ausdruck", dass die Produkte von McDonald's schlecht seien.

Der Spot zeigt zwar nicht ausdrücklich McDonald's, wegen seiner "überragenden Marktpräsenz" könne aber nur dieses Unternehmen gemeint sein. Eine solche vergleichende Werbung richtet sich laut Urteil gegen die "guten Sitten". Verstößt Burger King gegen das Kölner Urteil droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.

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