München Neue Chance für Burger-King-Filialen

München · Angeblich hat Yi-Ko-Gesellschafter Ergün Yildiz seine Anteile abgegeben.

Nach den Filialschließungen bei Burger King gibt es offenbar einen Gesellschafterwechsel beim geschassten Franchisenehmer Yi-Ko. Mitgesellschafter Ergün Yildiz habe seine Anteile verkauft, hieß es aus dem Umfeld des Unternehmens. Laut "Wirtschaftswoche" hat Yildiz seine Anteile an seinen Mitgesellschafter Alexander Kolobov abgetreten. Der Russe verhandele nun als alleiniger Gesellschafter mit Burger King Europe über eine Fortführung seines Unternehmens.

Mit dem Ausstieg von Yildiz könnte für Burger King eines der größten Probleme beseitigt sein. Denn der türkische Unternehmer ist in den Augen der Kette der Hauptschuldige an der Misere in den 89 geschlossenen Restaurants. Dort sind zum einen schwere Hygienemängel festgestellt worden, zum anderen soll Yi-Ko beispielsweise bei Lohnfortzahlung sowie Weihnachtsgeld und Überstundenzuschlägen massiv gegen arbeits- und tarifrechtliche Bestimmungen verstoßen haben. "Mit dem Verkauf und der Übertragung der Gesellschaftsanteile von Yildiz an Kolobov ist einer der wesentlichen Gründe, die zur Kündigung der Franchiseverträge geführt haben, entfallen", erklärte Rechtsanwalt Dominik Ziegenhahn aus der Kanzlei Graf von Westphalen, die das Franchiseunternehmen in dem Konflikt berät.

Aus Verhandlungskreisen ist zu hören, Kolobov hoffe, dass er die derzeit geschlossenen Restaurants Ende der Woche wieder öffnen könne. Yi-Ko-Interimsgeschäftsführer Dieter Stummel war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. Burger King will aber trotz des Gesellschafterwechsels vorerst an der Kündigung festhalten. "Wie wir bereits letzte Woche bekanntgegeben haben, hat Burger King Europe die Franchiseverträge für alle 89 von der Yi-Ko Holding betriebenen Restaurants gekündigt. Die Änderung in der Eigentümerstruktur hat auf die Kündigung zunächst keine unmittelbare Auswirkung", erklärte das Unternehmen.

Yi-Ko hatte die 89 Filialen, die das Unternehmen 2013 von Burger King übernommen hatte, am Dienstag geschlossen. Zuvor hatte das Landgericht München verfügt, dass Yi-Ko in den betroffenen Restaurants ab sofort weder den Markennamen "Burger King" nutzen noch Produkte unter dem Namen der amerikanischen Fast-Food-Kette verkaufen darf. Dagegen läuft zwar derzeit eine Beschwerde, aber über die ist noch nicht entschieden.

(gw/dpa)
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