Gesetzesänderung Bundestag verschärft Kennzeichnung für Eier

Für die Etikettierung von Hühnereiern in Deutschland gelten künftig strengere Regeln. Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend eine Gesetzesänderung, die falsche Angaben erschweren soll.

Mönchengladbach: So sieht es im Hühnerstall aus
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Bisher war es möglich, dass ein Stall mehrere Registriernummern für seine Eier nutzte, nun gibt es pro Stall nur noch eine Kennzahl.

Eier, die etwa im Supermarkt verkauft werden, müssen seit 2004 eine Kennnummer tragen. Diese setzt sich aus einer Zahl für das Haltungssystem, dem Herkunftsstaat, dem Bundesland, einer Betriebs- und einer Stallnummer zusammen.

Erfüllte ein Stall die formalen Voraussetzungen für mehrere Haltungssysteme, also etwa Boden- und Freilandhaltung, bekam er bisher mehrere Kennnummern zugewiesen.

Das ist nun nicht mehr möglich: Künftig muss sich jeder Stall auf eine Kennnummer und eine Haltungsform festlegen.

Die neue Regelung erleichtere den Kontrollbehörden die Überwachung der Legehennenbetriebe, erklärten die CDU-Landwirtschaftsexperten Franz-Josef Holzenkamp und Thomas Mahlberg am Freitag.

Mithilfe von Daten zur Anzahl der verkauften Eier und der durchschnittlichen Legeleistung der Hühner könnten die Experten nun Rückschlüsse auf die faktische Bestandsgröße der Hühnerhöfe ziehen, erklärten Holzenkamp und Mahlberg.

Betrugsfälle wie zuletzt bei Bioeiern fielen dann schneller auf. In diesen Fällen waren Ställe überbelegt gewesen und Eier unrechtmäßig als Bio-Eier vermarktet worden.

(DEU)
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