Urteil des Bundessozialgerichts Hartz-IV-Empfänger müssen zu großes Haus verkaufen

Kassel · 143 Quadratmeter waren zu groß für ein Ehepaar mit einem Kind - das hat das Bundessozialgericht beschieden. Hartz-IV-Empfänger können somit gezwungen werden, ihr Einfamilienhaus samt Grundstück zu verkaufen.

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Foto: dpa, Oliver Berg

Die neue Regelung gilt dann, wenn das Haus laut Sozialgesetzbuch zu viel Wohnfläche hat. Diese Rechtslage hat das Bundessozialgericht in Kassel in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung klargestellt. Ein Hausgrundstück gelte nur dann als Schonvermögen, wenn es eine angemessene Größe habe.

Im konkreten Fall bewohnte ein Ehepaar mit nur noch einem von ursprünglich drei Kindern aber ein Haus in Aurich von gut 143 Quadratmetern. Die Obergrenze laut Gesetz beträgt in dem Fall aber 110 Quadratmeter. Da keine besonderen Umstände vorlagen, sei die Verwertung des Grundstücks samt Haus für den Lebensunterhalt weder unzumutbar noch unwirtschaftlich, urteilten die Richter.

Aktenzeichen: B 4 AS 4/16 R

(felt/dpa)
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