Bundesregierung plant Nachzahlungsregel bei Riester-Rente

Berlin (dapd). Riester-Sparer müssen ab 2012 einen Eigenbeitrag von 60 Euro pro Jahr leisten, um die volle Zulage zu erhalten. Das Bundeskabinett beschloss, dass dies auch für nicht berufstätige Ehepartner gelten soll, die bislang "mittelbar zulageberechtigt" waren, auch wenn sie keine Eigenbeiträge geleistet hatten.

Die Beiträge können auch nachgezahlt werden, damit der Zulagenanspruch rückwirkend erhalten bleibt. Finanzminister Schäuble und Arbeitsministerin von der Leyen wiesen darauf hin, dass Ehepartner bislang zum Teil Zulagen erhalten hätten, obwohl sie "irrtümlich und unabsichtlich" keine Eigenbeiträge geleistet hatten.

(RP)
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