Entscheidung des Bundesgerichtshofs Passagiere bekommen keine Doppelentschädigung

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ist der Flug verspätet oder annulliert, können Fluggäste weiter nur die pauschale Ausgleichszahlung fordern. Zusätzliche Zahlungen für Schadenersatz müssen damit verrechnet werden.

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Fluggäste haben bei Verspätung oder Annulierung ihrer Flüge keinen Anspruch auf doppelte Entschädigung. So urteilte der Bundesgerichtshof am Dienstag in zwei einander ähnelnden Fällen. Kunden können demnach ihnen zustehende Ausgleichzahlungen von Airlines oder Reiseveranstaltern mit weiteren gefordeten Schadenersatzzahlungen für Zusatzkosten wie Hotelübernachtungen nur verrechnen, nicht aber zusätzlich verlangen.