Düsseldorf Bundesfinanzhof entscheidet über die Bettensteuer

Düsseldorf · Die Abgabe in Bremen und Hamburg steht auf der Kippe. In NRW gibt es ähnliche Regelungen in Köln, Dortmund und in der Eifel.

Ist die Bettensteuer rechtens? Das hängt von den Formulierungen in den jeweiligen kommunalen Satzungen ab. Höchstrichterlich entschieden ist lediglich, dass die Steuer nur für Privatpersonen, nicht jedoch für Geschäftsreisende gelten darf. Mit Spannung wird daher der Spruch des Bundesfinanzhofs am Mittwoch erwartet, der über die Tourismusabgabe in Bremen und die Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg befindet. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) lehnt die Abgabe entschieden ab: Das Herausgreifen einer Branche sei "diskriminierend und inakzeptabel".

Als Erfinder der Bettensteuer gilt der damalige Kölner Kämmerer und heutige NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD), der ab 1. Oktober 2010 mit der "Kulturförderabgabe" der Stadtkasse zusätzliche Einnahmen verschaffte: In der Domstadt mussten private Gäste und Geschäftsreisende in Hotels und Pensionen sowie auf Campingplätzen einen Zuschlag von fünf Prozent zahlen. Dem Kölner Beispiel folgten zahlreiche Städte. Möglicherweise war dies auch ein Reflex darauf, dass den Beherbergungsbetrieben seit dem 1. Januar 2010 im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent gewährt worden war. "Die daraus resultierenden Steuerausfälle wollten und wollen zahlreiche Kommunen und Städte bis heute durch die Einführung einer ,Bettensteuer' kompensieren", kommentiert der Dehoga.

Die Bettensteuer ist weit verbreitet. Nach einer dpa-Umfrage nahmen allein Berlin und Hamburg im vergangenen Jahr 40 Millionen ein. Die Steuer wird auch in Lübeck, Schwerin, Potsdam, Weimar und Freiburg erhoben; nur Bayern ist Bettensteuer-freie Zone. Nach einer Dehoga-Übersicht ist sie in NRW außer in Köln auch in Dortmund und Hürtgenwald (Eifel) zu entrichten. In zahlreichen anderen NRW-Kommunen wurde die Bettensteuer inzwischen gerichtlich aufgehoben, ausgesetzt, politisch abgelehnt oder abgeschafft, nachdem das Bundesverwaltungsgericht 2012 entschieden hatte, dass diese Steuer zwar Privatpersonen, nicht aber auch Geschäftsreisenden abverlangt werden dürfe. Dortmund unterlag 2014 vor dem Bundesverwaltungsgericht. Es entschied, dass eine Bettensteuer zwar grundsätzlich möglich sei, nicht aber als Steuerschuld des Hoteliers; dieser dürfe lediglich die Steuerschuld des Gastes an die Stadt weiterleiten. Inzwischen hat die Stadt 2,4 Millionen Euro an die Unternehmen zurückgezahlt - und eine neue Satzung ausgearbeitet mit einem Steuersatz von 7,5 Prozent.

Wie erfindungsreich die Kommunen auf der Suche nach Einnahmen sind, zeigt die "Sexsteuer" auf einschlägige Etablissements. 34 NRW-Kommunen kassierten 2014 rund 3,4 Millionen Euro.

(RP)
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