Karlsruhe Bundesbank und EZB liefern sich ein Duell

Karlsruhe · Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Klagen gegen die Euro-Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank. Bundesbank-Präsident Jens Weidmann lehnt sie ab, sein früherer Kollege Jörg Asmussen verteidigt sie.

Erneut blickt Europa heute nach Karlsruhe. Wieder geht es um die Zukunft des Euro. Denn als das Verfassungsgericht im September 2012 über den Euro-Rettungsschirm ESM urteilte und grünes Licht für die Beteiligung Deutschlands gab, war dies nur eine vorläufige Entscheidung. Nun steht das Hauptsacheverfahren an.

Worum geht es heute?

Eigentlich schon nicht mehr um den ESM. Denn Bundespräsident Joachim Gauck hatte wenige Tage nach der Entscheidung im Herbst die entsprechenden Gesetze und die Ratifizierungsurkunde unterzeichnet. Damit trat Deutschland völkerrechtlich gültig dem ESM-Vertrag bei. Weil die Dinge beim ESM damit im Grunde gelaufen sind, konzentriert sich das Hauptaugenmerk der Kläger nun auf die Politik der Europäischen Zentralbank (EZB). Schon im Herbst hatte das Verfassungsgericht Kritik am Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB geäußert: "Ein Erwerb von Staatsanleihen, der auf eine Finanzierung der Haushalte der Mitgliedstaaten zielte, ist als Umgehung des Verbots der monetären Haushaltsfinanzierung untersagt."

Was monieren die Kläger?

Zu den Klägern gehören der Verein "Mehr Demokratie" um die ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), mehrere Professoren und der CSU-Politiker Peter Gauweiler. Aus ihrer Sicht finanziert die EZB über Anleihenkäufe Staatsschulden mit der Notenpresse und überschreitet damit ihre Befugnisse. Denn Staatsfinanzierung ist der EZB laut EU-Vertrag (Artikel 123) verboten. Oberste Aufgabe der EZB ist die Wahrung der Preisstabilität. "Die Rettung von Staaten gehört nicht zu den Aufgaben der EZB", schreibt der Rechtsprofessor Dietrich Murswiek, der Gauweiler vertritt. Die Unabhängigkeit der Geldpolitik sei durch die Anleihen-Käufe in Gefahr. Denn je mehr Staatsanleihen die EZB in ihre Bilanz nehme, desto stärker mache sie sich vom jeweiligen Staat abhängig.

Was sagt die Bundesbank?

Die Deutsche Bundesbank steht in dieser Frage an der Seite der Kläger. Bundesbank-Präsident Jens Weidmann hatte einst im EZB-Rat als einziger gegen das Programm zum Kauf von Staatsanleihen (Outright Monetary Transactions, OMT) gestimmt. In einem Gutachten für das Bundesverfassungsgericht warnt die Bundesbank vor einem Präzedenzfall: "Befindet sich die Geldpolitik erst einmal auf einem abschüssigen Kurs, ist eine Umkehr nur schwer und unter großen Kosten möglich." Solche Kosten müssten am Ende die Steuerzahler tragen. Weidmann wird an der Verhandlung teilnehmen.

Was sagt die EZB?

EZB-Präsident Mario Draghi hatte vor einem Jahr erfolgreich die Panik aus dem Markt genommen, in dem er versprach, alles für die Rettung des Euro zu tun. Die EZB hatte den möglichen Markteingriff damit begründet, dass die Zinsen auf Staatsanleihen der Krisenstaaten ungerechtfertigt hoch getrieben worden seien, dass die Niedrigzinspolitik der Notenbank gar nicht mehr greifen konnte. Die Grenze zur Staatsfinanzierung betrachtet sie als gesichert durch die strikten Auflagen zur Finanzpolitik, denen sich ein Land beugen muss. Dennoch wird Draghi heute nicht selbst in Karlsruhe erscheinen, um seinen Kurs zu verteidigen, sondern stattdessen das deutsche EZB-Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen schicken. Damit will die EZB einen öffentlichen Showdown der beiden prominenten Währungshüter vermeiden. Allerdings ist auch das Zusammentreffen von Weidmann und Asmussen nicht ohne Pikanterie. Die beide haben zusammen als Berater der großen Koalition Deutschland erfolgreich durch die Finanzkrise 2008 geführt. Damit treffen heute in Karlsruhe zwei Freunde aufeinander, die gegnerische Positionen vertreten und ihre Argumente schon dutzendfach ausgetauscht haben.

Welche Position vertritt die Bundesregierung heute vor Gericht?

"Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Entscheidung der EZB (für das Anleihekaufprogramm) durch ihr Mandat gedeckt ist", sagte gestern Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in Berlin. "Die EZB bewegt sich in ihrem Mandat und ist sehr erfolgreich", so Schäuble.

Welche Entscheidung ist wahrscheinlich?

Das Gericht könnte die umstrittene EZB-Politik einfach durchwinken (unwahrscheinlich), sie kippen (noch unwahrscheinlicher) oder sie unter Auflagen genehmigen (wahrscheinlich). Allerdings unterliegt die EZB gar nicht dem deutschen, sondern dem europäischen Recht — und dafür ist der Europäische Gerichtshof zuständig. Wenn das Verfassungsgericht einen Verstoß gegen das Recht sieht, müsste es den Fall eigentlich dem EuGH vorlegen. Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio riet bereits: Wenn die EZB das Verbot der Staatsfinanzierung verletze, müsse das Verfassungsgericht notfalls Bundestag und Bundesregierung zum Austritt aus der Währungsunion verpflichten.

(mar)
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