Berlin Bund stellt Ökostromförderung um

Berlin · Ab 2017 müssen Wind- und Solarstromlieferanten Ausschreibungen gewinnen.

Die Förderung des Ökostroms wird im Zuge der Energiewende umgebaut und soll damit günstiger für die Verbraucher werden. Ab 2017 sollen die Hilfen für den Großteil der neuen Wind- oder Solaranlagen nur noch per Ausschreibung festgelegt werden, wie es in Eckpunkten des Bundeswirtschaftsministeriums heißt, die gestern veröffentlicht wurden.

Wer künftig als Windstrom- oder Sonnenstrom-Produzent die geringsten Förderkosten für ein Projekt verlangt, bekommt den Zuschlag. "Aus unserer Sicht sind Ausschreibungen ein objektives, ein transparentes und auch ein diskriminierungsfreies Verfahren, um die Vergütungshöhe zu bestimmen", sagte Staatssekretär Rainer Baake. Die Kosten des Solar- und Windkraft-Stroms sollen damit auf ein "erforderliches Maß" beschränkt werden, ergänzte er. "Große Kostensenkungen" wollte er den Verbrauchern und Unternehmen aber ausdrücklich nicht versprechen.

Bislang bekommen die Betreiber von Solar- oder Windkraftanlagen einen auf 20 Jahre garantierten Abnahmepreis für ihren Strom. Dies war auch auf Widerstand der EU-Kommission gestoßen, die Änderungen verlangt hatte. Nun sollen 80 Prozent der neuen Anlagen per Ausschreibung gefördert werden.

Konkret schlägt das Wirtschaftsministerium vor, Ausschreibungen für die drei wichtigsten Bereiche Windkraft an Land, Windkraft auf See und Photovoltaik vorzunehmen. Nicht betroffen sein sollen davon kleine und mittlere Solarstrom-Anlagen auf Dächern und Windräder mit einer installierten Leistung von bis zu einem Megawatt, für die es beim bisherigen Vergütungsmodell bleiben soll. Ebenfalls keine Ausschreibungen sind zunächst für die Biomasse sowie die Wasserkraft und die Geothermie vorgesehen. Beschlüsse dazu soll das Kabinett erst im März kommenden Jahres fassen.

Ausschreibungen brächten "eine Reihe von Nachteilen mit sich", kritisierte die energiepolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Julia Verlinden. "Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird teurer, die Akteursvielfalt wird eingeschränkt." Oft würden Ausbauziele nicht erreicht. "Wenn die Bundesregierung der Ansicht ist, dass sie aufgrund der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU den Ausbau der Erneuerbaren Energien ausschreiben lassen muss, dann soll sie wenigstens alle Ausnahmeregelungen voll ausschöpfen." Doch die Eckpunkte würden das ausschließen.

(mar)
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