Bund erhöht die Bemessungsgrenze der Sozialversicherung

Berlin (RP). Schlechte Nachrichten für Gutverdiener: Weil das Bundeskabinett eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer-Sozialversicherungen beschlossen hat, müssen sie ab 2012 deutlich mehr für Sozialbeiträge zahlen.

Bei der Renten- und der Arbeitslosenversicherung wird die Beitragsgrenze um 100 Euro auf monatlich 5600 Euro angehoben. Im Osten bleibt sie bei 4800 Euro stabil. Bei einem Beitragssatz von 19,6 Prozent in der Renten- und drei Prozent in der Arbeitslosenversicherung ergibt sich für Bürger mit einem Monatseinkommen von mehr als 5500 Euro ein Beitragsplus bis zu 22,60 Euro im Monat, das aber immerhin zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt wird. In der Kranken- und Pflegeversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze in Ost- und Westdeutschland einheitlich angehoben. Sie steigt um 112,50 Euro auf 3825 Euro im Monat, was durchschnittliche Mehrbelastungen von monatlich 20 Euro zur Folge hat.

(RP)
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