"One-in-one-out-Regel" Bürokratiekosten für Firmen sanken um 1,3 Milliarden Euro

Berlin · Die Bundesregierung kommt bei der Entlastung der Unternehmen von Bürokratiekosten voran. Dank einer neuen Regel seien die Bürokratie minimiert und Kosten gespart worden.

Seit Inkrafttreten der sogenannten One-in-one-out-Regel Anfang 2015 sei die Wirtschaft durch geringere Bürokratiekosten um mehr als 1,3 Milliarden Euro entlastet worden, sagte der Chef des nationalen Normenkontrollrats, Johannes Ludewig, unserer Redaktion.

Die Regel bedeutet, dass für jede neue gesetzliche Regelung, deren Folgekosten die Wirtschaft belasten, eine gleichwertige Entlastung an anderer Stelle geschaffen werden muss. Zunächst muss jedes Ministerium im eigenen Ressort für eine gleichwertige Entlastung sorgen. Gelingt dies nicht, muss die Regierung ressortübergreifend nach einer Entlastung suchen. Der Normenkontrollrat im Kanzleramt ist zuständig für die Messung und Überwachung des Aufwands, der durch zusätzliche Gesetze und Bürokratie bei Unternehmen und Verwaltung entsteht.

"Die zum 1. Januar 2015 auf Vorschlag des Nationalen Normenkontrollrates eingeführte 'One-in-one- out'-Regel bringt offenbar tatsächlich den erhofften Druck ins System", sagte Ludewig. Bis Mitte 2016 sei das 'Out' um knapp eine Milliarde Euro höher ausgefallen als das 'In'. "Es zeichnet sich nun ab, dass sich dieser Trend seither weiter verstetigt", sagte Ludewig. "So hat allein das zweite Bürokratieentlastungsgesetz zu einem 'Out' von 360 Millionen Euro geführt", sagte der frühere Kanzleramtsminister von Altbundeskanzler Helmut Kohl.

Das zweite Bürokratieentlastungsgesetz trat erst im Juli 2016 in Kraft. Es sieht unter anderem weniger Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten für kleinere und mittlere Unternehmen vor.

(mar)
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