EU-Austritt Scholz schützt deutsche Firmen vor dem Brexit

Berlin · Der Bundesfinanzminister entschärft mit einem Gesetz die steuerlichen Folgen des britischen EU-Austritts.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) entschärft die steuerlichen Folgen des Brexits für deutsche Unternehmen und Immobilienbesitzer: In Großbritannien ruhende stille Reserven von deutschen Firmen, etwa Wirtschaftsgüter oder Unternehmensanteile, sollen künftig steuerlich so behandelt werden, als würde Großbritannien gar nicht aus der EU austreten. Das geht aus dem Entwurf eines Brexit-Steuerbegleitgesetzes hervor, das Scholz den Wirtschaftsverbänden zugeleitet hat. Es soll bis Ende des Jahres vom Bundestag verabschiedet werden und damit rechtzeitig vor dem Brexit im März in Kraft sein.

Ohne das Gesetz hätten in Großbritannien aktive Unternehmen höhere Steuern befürchten müssen. Denn wenn das Vereinigte Königreich nicht mehr EU-Mitglied ist, müsste es eigentlich steuerlich wie ein Drittstaat behandelt werden. Dies hätte bedeutet, dass in Großbritannien ruhende stille Reserven sofort hätten aufgelöst und voll versteuert werden müssen. Das Gesetz von Scholz sichert ihnen jetzt steuerlichen Bestandsschutz zu. Entsprechend begrüßten die Wirtschaftsverbände diese Initiative.

Wenn Unternehmensanteile oder Wirtschaftsgüter in ein Land außerhalb der EU gebracht werden, greift normalerweise das Finanzamt in Deutschland zu: Der deutsche Besitzer muss diese Reserven sofort voll versteuern. Innerhalb der EU gilt jedoch, dass das ins Ausland gebrachte Eigentum über fünf Jahre abgeschrieben werden darf. Wenn etwa ein Lkw in Deutschland schon bis auf einen Euro abgeschrieben wurde, aber noch 100.000 Euro wert ist, wäre normalerweise die Differenz sofort zu versteuern, sobald der Lkw ins Ausland gebracht wird. Wird er aber an eine Betriebsstätte innerhalb der EU weitergegeben, kann das deutsche Unternehmen einen Ausgleichsposten bilden, der über fünf Jahre abzuschreiben ist. Mit dem Gesetz stellt Scholz nun klar, dass der Fiskus seine Steueransprüche an die Firmen auch nach dem Brexit weiter stunden wird.

Betroffen sind auch Immobilienbesitzer, deren Wohnungseigentum in Großbritannien mit dem staatlichen Riester-Zuschuss gefördert wurde. Sie müssen die Förderung nach dem Brexit nicht zurückzahlen. Darüber hinaus gibt es auch im Pfandbriefrecht eine Übergangslösung.

Das Gesetz markiert den Anfang einer Reihe geplanter „Not-Gesetze“, die Scholz auf den Weg bringen will, um deutsche Steuerpflichtige vor den Folgen des Brexits zu schützen. Finanz-Staatssekretär Jörg Kukies kündigte am Mittwoch ein weiteres Regelwerk zum Schutz für Versicherungen und Derivate an.

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