Nur im Härtefall möglich Bislang kein NRW-Unternehmen von Bonpflicht befreit

Düsseldorf · Seit Anfang des Jahres bekommt man in jedem Geschäft einen Beleg, auch beim Bäcker oder Metzger. Eine Befreiung von dieser Bonpflicht ist nur in Härtefällen möglich – und wurde in NRW bislang kein einziges Mal erteilt.

 Auch beim Bäcker gibt es seit Anfang Januar zu jedem Einkauf einen Beleg.

Auch beim Bäcker gibt es seit Anfang Januar zu jedem Einkauf einen Beleg.

Foto: dpa/Jan Woitas

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben bisher alle Anträge zur Befreiung von der Bonpflicht abgelehnt. Das teilte die NRW-Oberfinanzdirektion auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Angaben über die Zahl der Anträge könne die Direktion nicht machen.

Nur bei Härtefällen sei eine Befreiung vorgesehen. Nach Angaben einer Sprecherin kann das beispielsweise ein Hochwasserschaden sein, der die Kasse beschädigt und eine Ausgabe der Belege vorerst unmöglich mache. Die mit der Bonpflicht „entstehenden Kosten oder bloße Erschwerungen des Betriebsablaufs stellen für sich allein keine sachliche Härte dar“, ergänzte die Sprecherin.

Seit Jahresbeginn müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Damit soll Steuerbetrug über Mogelkassen verhindert werden. Die Bonpflicht ist umstritten wegen der Kosten und des Müllaufkommens.

(kess/dpa)
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