Ab Januar 2020 Bonpflicht für die Brötchen-Tüte – Bäcker warnen vor „Müllbergen“

Berlin/Düsseldorf · Ab 2020 ist ein Kassenbon für jeden Einkauf Pflicht. Das soll Steuerhinterziehung verhindern. Bäcker warnen vor Aufwand und Umweltlasten.

 Auch für den Verkauf von einzelnen Backware müssen Bäcker ab Januar 2020 einen Kassenbon ausgeben.

Auch für den Verkauf von einzelnen Backware müssen Bäcker ab Januar 2020 einen Kassenbon ausgeben.

Foto: dpa/Bernd Weissbrod

Für jede Brötchen-Tüte ein Kassenbon? Für Bäckermeister Josef Hinkel wäre das unvorstellbar. 2000 Kunden kaufen jeden Tag Gebäck in den Filialen seiner Bäckerei in Düsseldorf. Die Ausgabe von Belegen an jeden einzelnen Käufer wäre für das Geschäft eine Katastrophe, sagt Hinkel. Doch genau das sieht ein Steuergesetz der Bundesregierung vor – schon ab dem 1. Januar nächsten Jahres soll der Kassenzettel zur Pflicht werden. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks warnt vor „Müllbergen“ aus Kassenbelegen.