Gespräche über Vergleich Bonn will von VW Geld für Dieselautos

Bonn · Die Stadt Bonn verlangt von Volkswagen den Kaufpreis für 27 Dieselfahrzeuge wegen manipulierter Abgaswerte zurück. Es geht um fast 700.000 Euro, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die Fahrzeuge.

Ein Kfz-Meister lädt im Rahmen der Rückrufaktion zum Abgasskandal ein Software-Update auf einen Volkswagen Golf mit einem 2,0-Liter-Dieselmotor in einer Volkswagen-Werkstatt.

Ein Kfz-Meister lädt im Rahmen der Rückrufaktion zum Abgasskandal ein Software-Update auf einen Volkswagen Golf mit einem 2,0-Liter-Dieselmotor in einer Volkswagen-Werkstatt.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die Stadt Bonn verlangt von Volkswagen den Kaufpreis für 27 Dieselfahrzeuge wegen manipulierter Abgaswerte zurück. Es geht um fast 700.000 Euro, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die Fahrzeuge. Am Mittwoch wurde vor dem Bonner Landgericht verhandelt, eine Entscheidung bei dem Gütetermin gab es nicht. Beide Seiten wollen in den kommenden vier Wochen über einen Vergleich nachdenken. Kommt es nicht dazu, wird die Kammer am 5. Februar ein Urteil fällen. Den Anwälten von Volkswagen ist bislang keine Schadenersatzklage einer anderen deutschen Kommune bekannt.

Wie die Entscheidung des Landgerichts ausfallen dürfte, machte der Kammervorsitzende deutlich. Er verwies auf vorhergehende Urteile des Landgerichts, nach denen es sich bei der manipulierten Software um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung handele, die zu einem Schadensersatzanspruch führe. Das Oberlandesgericht Köln habe diese Auffassung bestätigt.

Vor dem Oberlandesgericht Braunschweig wird derzeit eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) für rund 445 000 Dieselkunden verhandelt. Im September 2015 hatte VW nach Prüfungen von Behörden in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden als in Tests. Viele Kunden fühlen sich geprellt und klagten entweder einzeln oder schlossen sich der Musterfeststellungsklage an.

(dtm/dpa)
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