Düsseldorf Böller-Schäden: Versicherer zahlen

Düsseldorf · Die Teilkasko-Versicherung übernimmt Schäden am Auto.

Silvester-Raketen und Böller haben gestern wieder Menschen verletzt, Schäden an Auto und Haus verursacht. Doch die Chancen sind gestiegen, dass eine Versicherung den Schaden übernimmt. Mit dem Vorwurf "grobe Fahrlässigkeit" konnten Versicherer früher die Regulierung komplett verweigern. Inzwischen muss laut Gesetz bei "grober Fahrlässigkeit" berücksichtigt werden, wie groß die Schuld des Kunden war und zumindest noch teilweise gezahlt werden.

Schäden in der Wohnung Ein Feuer, ausgelöst durch ein Tischfeuerwerk, ist ein Fall für die Hausratversicherung. Der Vorwurf "grobe Fahrlässigkeit" könnte aufkommen, wenn der Versicherungskunde betrunken gezündelt hat oder etwa nur für draußen geeignetes Feuerwerk verwendet hat. Fliegt eine fremde Rakete in die Wohnung und verursacht ein Feuer, greift die Hausratversicherung. Sollte der Verantwortliche ermittelt werden können, so wird er oder seine Haftpflichtversicherung dafür aufkommen müssen.

Schäden am Haus Brennt ein Haus in Folge eines Feuerwerkskörper, so sind die Schäden am Dach oder den Mauern durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt - nicht aber zerstörte Wohnungseinrichtungen, dafür wäre eine Hausratversicherung zuständig. Werden Verantwortliche ermittelt, werden sie in Regress genommen. Typischer Silvester-Unfug: Knallfrösche werden in Briefkästen geworfen. Für solche Schäden kommt ebenfalls die Wohngebäudeversicherung auf.

Schäden am Auto Fliegt der Rest einer Rakete auf die Motorhaube und hinterlässt eine hässliche Delle, so könnte dafür der Raketen-Zünder oder seine Haftpflichtversicherung haftbar gemacht werden - meist lässt sich der Verantwortliche aber kaum ermitteln. Der Autobesitzer ist dann gut dran, wenn er zumindest eine Teilkasko-Versicherung hat. Sie würde den Schaden übernehmen. Beschädigten Rowdys hingen gezielt das Auto, hilft nur eine Vollkasko-Versicherung.

Gesundheitsschäden Wer zum Beispiel mit Brandverletzungen zum Notarzt muss, braucht sich zumindest um die Kosten keine Gedanken machen. Selbst wenn man sich sehr dumm angestellt hat, wird die gesetzliche oder private Krankenkasse die Rechnung begleichen. War ein anderer schuld an dem Unglück, werden die Versicherungen - falls möglich - Regress nehmen. Bei bleibenden Schäden, etwa beim Verlust eines Auges, hilft eine private Unfallversicherung. Aber: Bei hohem Alkoholpegel kann die Leistung möglicherweise wegen "Bewusstseinsstörung" verweigert werden.

Eigene Schäden Wichtig für Kunden mit Haftpflicht-Versicherung: Wer einen Schaden bei anderen angerichtet hat, muss den Vorwurf "grobe Fahrlässigkeit" nicht fürchten. Die Haftpflicht-Versicherung deckt das seit jeher vollständig ab. Nur vorsätzlich verursachte Schäden sind ausgeschlossen.

(RP)
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