Karlsruhe Bilder sollen Raucher abschrecken

Karlsruhe · Von nun an müssen Schockbilder auf die Zigaretten-Packungen.

Ein Tabakwaren-Hersteller ist mit einem Eilantrag gegen die seit gestern verschärften Regeln für Tabakprodukte gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, den Vollzug außer Kraft zu setzen (Az. 1 BvR 895/16). Die Richter begründen dies damit, dass die Harmonisierung des EU-Binnenmarktes und der Gesundheitsschutz wichtige Ziele seien. Mit den schärferen Regeln setzt Deutschland eine EU-Tabakrichtlinie um. Über den Erfolg der Verfassungsbeschwerde selbst sagt der Eilentscheid aber noch nichts aus

Seit gestern müssen Hersteller Schockbilder wie verfaulte Füße oder schwarze Raucherlungen auf Zigarettenpackungen drucken. Die Bilder müssen zusammen mit Warnungen wie "Rauchen ist tödlich" mindestens zwei Drittel der Vorder- und Rückseite der Packungen einnehmen. Bisher sind solche Hinweise kleiner. Die in anderen Ländern bereits üblichen Fotos sollen vor allem junge Menschen vom Rauchen abhalten. Allerdings glaubt nach dem "Deutschlandtrend" der ARD nur jeder fünfte Deutsche, dass Warnbilder abschreckend wirken. 76 Prozent sind der Meinung, dass die Bilder nichts bewirken. Verpackungen, die bis Freitag nach alten Regeln produziert wurden, dürfen ein Jahr lang weiter verkauft werden. Die Tabakindustrie hatte deshalb vor der Verschärfung noch einmal so viel wie möglich produziert. Für Zigarren- und Cigarillo-Schachteln gelten die neuen Regeln nicht.

Die Schockbilder sind nur eine von vielen neuen Auflagen. Auch sollen Aromen, die den Tabakgeschmack überdecken, vom Markt verschwinden. Menthol-Produkte sollen ab 20. Mai 2020 komplett verboten sein. Das klagende Unternehmen sieht sich von den EU-Auflagen besonders getroffen, weil es auf die Produktion von aromatisiertem Pfeifentabak und mit Menthol versetztem Tabak zum Selbstdrehen spezialisiert ist. Die Umstellung erfordere Investitionen in Millionenhöhe, hieß es. Das hielten die Richter jedoch für keinen hinreichenden Grund, um die Verschärfung zu stoppen.

(dpa)
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