Ravensburg Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden

Ravensburg · Das Wort "bekömmlich" hat in der Werbung für Bier nichts zu suchen. Das hat das Landgericht Ravensburg gestern entschieden. Es berief sich auf eine Verordnung der Europäischen Union, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier in der Werbung verbietet.

Das Wort "bekömmlich" suggeriere, dass Bier für den Körper verträglich sei, und sei damit gesundheitsbezogen, hieß es zur Begründung. Die Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg hatte einige ihrer Biersorten mit dem Begriff "bekömmlich" angepriesen. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) fand, dass der Begriff die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweigt, und untersagte per einstweiliger Verfügung die Werbung mit dem Begriff. Diese Anordnung bestätigte das Landgericht.

(dpa)
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