Karlsruhe BGH weist Lindgren-Klage ab: Penny darf mit Püppi werben

Karlsruhe · Einzelhandelskonzerne dürfen unter bestimmten Umständen auch ohne urheberrechtliche Lizenz mit einer bekannten literarischen Figur werben. Der zu Rewe gehörende Discounter Penny habe bei seiner Werbung für ein Pippi-Langstrumpf-Karnevalskostüm nicht wettbewerbswidrig gehandelt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Er verwarf die Schadenersatzklage der schwedischen Firma Saltkråkan AB, die die urheberrechtlichen Nutzungsrechte am künstlerischen Schaffen von Astrid Lindgren vertritt. Zwar könne eine literarische Figur grundsätzlich auch wettbewerbsrechtlich gegen eine unlautere Nutzung geschützt werden, betonte der BGH. Voraussetzung sei aber eine "Nachahmung" der Romanfigur, was im vorliegenden Fall nicht gegeben sei.

Um für seine Karnevalskostüme zu werben, hatte Penny im Januar 2010 bundesweit in 16,2 Millionen Verkaufsprospekten Fotos eines Mädchens und einer jungen Frau gezeigt, die als Pippi Langstrumpf verkleidet waren. Die Models trugen eine rote Perücke mit abstehenden Zöpfen, ein T-Shirt sowie Strümpfe mit rotem und grünem Ringelmuster. Penny verkaufte die Kostümsets unter dem Namen "Püppi". Saltkråkan war der Auffassung, Penny habe sich bei in den Abbildungen unzulässig an die Romanfigur Pippi Langstrumpf "angelehnt". Die Firma forderte daher Schadensersatz in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr von 50.000 Euro.

Der BGH bestätigte eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. Penny habe bei der Gestaltung des Kostüms nur "sehr wenige" Merkmale der Romanfigur übernommen, so dass man nicht von einer Nachahmung sprechen könne. Der durchschnittliche Verbraucher gehe auch nicht davon aus, dass dann, wenn Karnevalskostüme im Pippi-Look beworben würden, die Werbung von den Inhabern der Rechte an der Romanfigur lizenziert sei. Der BGH sah auch keine Ausbeutung der Wertschätzung der Romanfigur.

(rtr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
tobias.dupke@rheinische-post.de
Nein
Dritte Eingangsklasse für die Astrid-Lindgren-Schule HildenNein
Aus dem Ressort