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Volkswagen-Abgasskandal BGH macht Ex-Dieselbesitzern Hoffnung

Düsseldorf · Im Abgasskandal bei Volkswagen könnte der Bundesgerichtshof Klägern Schadenersatz zusprechen, auch wenn sie ihr Auto längst verkauft haben.

 Ein Auspuff eines Volkswagens auf einem Mitarbeiterparkplatz, aufgenommen mit dem Verwaltungshochhaus des VW-Werks im Hintergrund.

Ein Auspuff eines Volkswagens auf einem Mitarbeiterparkplatz, aufgenommen mit dem Verwaltungshochhaus des VW-Werks im Hintergrund.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Fast sechs Jahre ist es her, dass der Abgasskandal beim Volkswagen-Konzern aufgeflogen ist. Millionen Dieselfahrzeuge waren damals von den Abgasmanipulationen betroffen – deren juristische Aufarbeitung dauert bis heute an. Nun deutet sich ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) an, das gut für all jene sein könnte, die ihr Dieselfahrzeug inzwischen verkauft haben. Sie können trotzdem auf Schadenersatz hoffen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Worum geht es bei dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof? Die Richter am BGH müssen die Frage klären, ob Käufer eines Dieselmodells mit manipulierter Abgasreinigung auch dann Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn sie das Fahrzeug inzwischen weiterverkauft haben.

Verhandelt werden dabei aktuell zwei Verfahren: In dem einen Verfahren geht es um ein Fahrzeug mit manipuliertem EA-189-Motor. Die Klägerin hatte das Fahrzeug im laufenden Verfahren für 4500 Euro verkauft, fordert aber dennoch Schadenersatz. Der Volkswagen-Konzern vertrat daraufhin die Ansicht, dass sich die Sache damit erledigt habe. Das Oberlandesgericht Köln gab jedoch der Klägerin recht. Aus Sicht der dortigen Richter kam es allein darauf an, ob das Auto beim Kauf bereits mangelhaft gewesen sei (Az.: VI ZR 575/20).

In dem anderen Verfahren geht es um einen Kläger, der sein Fahrzeug bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben und dafür eine Wechselprämie in Höhe von 6000 Euro bekommen hat. Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte sich zuvor bereits mit dem Fall befasst und entschieden, dass sich die Prämie nicht auf den Schadenersatzanspruch des Klägers auswirken solle (Az.: VI ZR 533/20).

In beiden Verfahren soll nun durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs endgültig Klarheit geschaffen werden.

Wie bewerten die Richter am Bundesgerichtshof die Fälle? Ein endgültiges Urteil soll erst am 28. Juli verkündet werden. Bei einer Verhandlung am Dienstag deutete sich jedoch an, dass die Richter den Urteilen der Oberlandesgerichte im Wesentlichen folgen könnten – betroffene Verbraucher könnten somit also zusätzliche Ansprüche gegenüber dem Volkswagen-Konzern haben und geltend machen.

Welche Folgen hätte das Urteil für Volkswagen? VW sind laut einem Sprecher allein rund 1000 Fälle bekannt, in denen Kunden ähnlich wie die Klägerin ihr Fahrzeug während des laufenden Verfahrens verkauft haben. Bei dem Autobauer geht man davon aus, dass auch viele andere Kläger ihr Auto inzwischen verkauft haben dürften. Für viele betroffene Kunden dürfte das Urteil dennoch zu spät kommen. Dem VW-Konzern wurde immer wieder unterstellt, höchstrichterliche Urteile verhindern zu wollen. Viele Verfahren, die nach Bekanntwerden der Vorwürfe im September 2015 angestrebt wurden, beendete man daher außergerichtlich per Vergleich. Außerdem hatten gut 245.000 Betroffene durch einen Mustervergleich zwischen VW und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen bis zu 6257 Euro bekommen. Die Möglichkeit einer solchen Sammelklage war erst nach Bekanntwerden des VW-Skandals von der Bundesregierung per Gesetz ermöglicht worden. Im Mai 2020 kam es dennoch zu einem ersten Urteil des BGH: Damals urteilten die Richter, dass VW seine Kunden systematisch getäuscht habe (Az.: VI ZR 252/19). Aus Sicht der Richter hätten die Kunden wohl ein anderes Fahrzeug gekauft, wenn sie gewusst hätten, dass die Diesel-Autos mit dem Motor EA 189 im Alltag viel mehr Schadstoffe ausstießen, als auf dem Prüfstand messbar waren.

Welche Rechte haben betroffene Volkswagen-Kunden? Der BGH entschied 2020, dass Betroffene in der Regel das Recht haben, ihr Fahrzeug zurückzugeben. Allerdings bekommen sie nicht den vollen Kaufpreis zurück. Stattdessen wird die Nutzungsdauer angerechnet.

Seit dem Urteil im Mai vergangenen Jahres kam es zu einer ganzen Reihe von Urteilen des BGH. Die Richter beschäftigten sich mit Fragen zu Verjährung, Deliktzinsen und mehr. Denn auch wenn es am Ende immer um die gleichen Autos geht, entscheiden in vielen Fällen am Ende doch erst Nuancen.

In den kommenden Wochen stehen weitere Verhandlungen an. Dann wird es unter anderem darum gehen, ob Kläger wählen können, ob sie ihren Diesel zurückgeben oder sich als Ausgleich für den Mangel von VW einen Teil des Kaufpreises erstatten lassen. Weitere Verfahren drehen sich um das Thema Verjährung und Besonderheiten bei Leasing-Autos. (mit dpa)

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