Internet-Zahlungen BGH billigt Paypal-Zusatzgebühren

Düsseldorf · Das Gericht begründet sein Urteil mit zusätzlich entstehenden Dienstleistungen. Künftig könnten Unternehmen wieder solche Gebühren verlangen. Allerdings schließt Paypal das in seinen Geschäftsbedingungen aus.

 Advertorial PayPal Nov20

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Foto: PayPal

Bezahlen ohne Bargeld ist nicht immer und überall in Deutschland das Gleiche. Zwar dürfen Banken und Sparkassen hierzulande dem Kunden schon seit Jahren keine Extragebühr abverlagen, wenn er Geld am Terminal oder online überweist oder gar das gute alte Formular dafür verwendet, ein Lastschriftmandat erteilt odere per Kreditkarte zahlt. Aber bei bestimmten Zahlungen über das Internet ist dann doch alles anders: Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass Unternehmen für Online-Zahlungen über Paypal oder eine Sofortüberweisung eine zusätzliche Gebühr verlangen dürfen. Die Begründung der Karlsruher Richter: In diesen Fällen sei ein zusätzlicher Dienstleister im Spiel, der beispielsweise die Bonität des Kunden prüfe (Aktenzeichen: I ZR 203/19). Eine Niederlage für den Verbraucher.