Urteil in Bonn Bewährungsstrafen für Ex-Manager nach Teldafax-Pleite

Bonn · Fast sechs Jahre nach der Pleite des Billigstromanbieters Teldafax hat das Landgericht Bonn am Mittwoch zwei ehemalige Spitzenmanager des Unternehmens zu Bewährungsstrafen verurteilt. Es ging um Insolvenzverschleppung und Verletzung von Buchführungspflichten.

 Die ehemaligen Teldafax Manager bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal in Bonn.

Die ehemaligen Teldafax Manager bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal in Bonn.

Foto: dpa, wie

Der frühere Vorstandschef erhielt insgesamt 16 Monate Freiheitsstrafe. Er hatte im Prozess geschwiegen. Sein Vorstandskollege, der die Vorwürfe teils gestanden hatte, wurde mit 11 Monaten auf Bewährung etwas milder bestraft.

Außerdem kommen auf die Ex-Manager Sozialstunden, hohe Gerichtskosten teils in sechsstelliger Höhe und zahlreiche Zivilklagen von früheren Kunden zu. Das Verfahren gegen einen dritten Ex-Vorstand hatte das Gericht bereits Ende 2016 nach Zahlung von 20 000 Euro eingestellt.
Jeweils zwei Monate der Strafe gelten wegen der langen Verfahrensdauer als verbüßt, heißt es im Urteil.

 Zwei Ex-Manager von Teldafax standen vor Gericht. (Archivbild)

Zwei Ex-Manager von Teldafax standen vor Gericht. (Archivbild)

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Die Teldafax-Pleite von 2011 gilt als einer der größten Firmenzusammenbrüche in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Über 500 000 Kunden wurden geschädigt. Teldafax arbeitete mit einem riskanten Geschäftsmodell, das günstige Strompreise mit Vorauszahlungen der Kunden finanzierte. Den Kunden wurde meist für drei Jahre ein günstiger Strompreis garantiert. Als 2008 der Strom-Einkaufspreis deutlich stieg, kam das Unternehmen in Schwierigkeiten. Nach den Feststellungen des Gerichts war Teldafax schon Mitte 2009 bis mindestens zum Jahresende insolvent. Ein Insolvenzantrag wurde aber erst Mitte 2011 gestellt.

(siev/lnw)
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