Gibt es ein Recht auf Barzahlung? Mit Bargeld gegen den Rundfunkbeitrag kämpfen
Düsseldorf · Dänemark will das Bargeld abschaffen. Seitdem wird auch in Deutschland darüber gestritten. Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit der Deutschen weiter in bar zahlen können will. Doch gibt es ein Recht darauf? Ein Wirtschaftsjournalist probiert es aus, und will den Beitragsservice, die ehemalige GEZ, zur Barzahlung zwingen.
Der Beitragsservice verärgert immer mehr Bürger und Unternehmen. Zuletzt hatte der Lebensmittel-Discounter Netto gegen den Rundfunkbeitrag geklagt. Nun hat der Handelsblatt-Redakteur Norbert Häring einen legalen Weg gefunden, vorerst kein Geld an die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten zahlen zu dürfen. Eigentlich geht es ihm jedoch nicht um den Beitragsservice, sondern die aktuelle Debatte um die Zukunft des Bargelds.
Häring will seine "Rundfunk-Steuer" bar bezahlen — und man lässt ihn nicht. Man bittet ihn, die fälligen Zahlungen zu überweisen. Häring wiederum pocht darauf, mit dem "gesetzlichen Zahlungsmittel Euro" in bar zahlen zu dürfen: "Laut §14 Bundesbankgesetz sind 'in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel'. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen."
Der Beitragsservice ignoriert zunächst die Anfragen Härings. Erst nach Wochen kommt eine Antwort, die juristisch sehr fragwürdig ist. Darin stellt man sich über geltendes EU-Recht, indem man verneint, dass man Bargeld annehmen müsse.