Tarifstreit im Luftverkehr Bei Ryanair drohen weitere Streiks

Düsseldorf · Europas größter Billigflieger muss sich zunehmend auf höhere Kosten einstellen. Die Gewerkschaft Verdi präsentierte dem irischen Unternehmen die Forderung nach deutlich steigenden Löhnen für die rund 1000 Flugbegleiter in Deutschland.

Bei den Verhandlungen will Verdi auch durchsetzen, dass Arbeitsverträge deutlich seltener befristet werden, dass es Garantien für zu absolvierende Arbeitszeiten gibt und die deutschen Regeln zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall anerkannt werden. Manche Flugbegleiter würden im Monat nur bis zu 1000 Euro brutto erhalten, erklärte Verdi-Vorstand Christine Behle. Ryanair meint dagegen, Flugbegleiter erhielten bis zu 40.000 Euro Bezahlung im Jahr – eine Gehaltshöhe, die schwer überprüfbar ist.

„In wenigen Punkten“ hat sich die Billigfluggesellschaft laut Verdi schon bewegt, teilte die Dienstleistungsgewerkschaft am Donnerstag mit. So sei Ryanair bereit, nationale Tarifverträge abzuschließen, allerdings erst bis zum Jahr 2022.

Verdi unterstreicht ihre Kampfbereitschaft, indem sie ihre Forderungen mit einer Reihe an Gewerkschaften im Ausland abstimmt. „In anderen Ländern hat es bereits Streiks der Flugbegleiter bei Ryanair gegeben“, sagt ein Verdi-Insider, „also schließen wir das für Deutschland nicht aus, nachdem hierzulande auch Piloten die Arbeit niederlegten.“

Wie sehr Ryanair unter Druck kommt, zeigt der Aktienkurs. Die Notierung sank im Lauf des letzten Jahres um knapp ein Drittel ab.

Das Flugrechteportal Flightright kündigte außerdem am Mittwoch an, Ryanair auf Schadenersatz für Fluggäste zu verklagen, deren Flüge wegen Streiks ausfielen. Ryanair habe die Arbeitskämpfe mit seinen Niedriglöhnen provoziert, argumentiert die Anwaltsfirma. Deswegen gelte die EU-Regel nicht, dass Airlines für Flugausfälle keinen Schadenersatz zahlen müssen, wenn diese durch externe Faktoren wie Unwetter oder Streiks verursacht wurden.

Keine guten Chancen für die Klage sieht der Gladbacher Anwalt Christof Wellens. „Das ist ein gewagtes Vorgehen.“ Es sei schwierig, daran zu rütteln, dass Streiks als nicht vom Unternehmen zu verantwortende Umstände eingestuft würden. Daran ändere auch nichts, dass die Europäische Gerichtshof im April entschieden hatte, dass Passagiere von Tuifly Schadenersatz erhalten, nachdem sich dort Piloten als wohl heimlich abgesprochene Protestaktion massenhaft krank gemeldet hatten. „Dieses Urteil hatte mit einem regulären Streik wenig zu tun“, sagt Wellens.

Mit Material von AFP.

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