Berlin Bei Grundsteuer droht Extra-Steuererklärung

Berlin · Das Verfassungsgericht hat entschieden: Die Grundsteuer muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Nun ringt die Politik um die Ausgestaltung. Eine Unannehmlichkeit für Grundstückseigentümer bahnt sich schon an: "Die Eigentümer werden wahrscheinlich eine, allerdings recht schlichte, Steuererklärung für die Bewertung ihres Grundstücks abgeben müssen", sagte Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU). Erklärter politischer Wille ist, dass das Steueraufkommen insgesamt weder steigen noch sinken soll. "Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass einige Gruppen oder Personen mehr bezahlen müssen, andere auch weniger", erwartet Hilbers. Gestern debattierten die Finanzminister von Bund und Ländern In der Diskussion sind drei Modelle.

Das Verfassungsgericht hat entschieden: Die Grundsteuer muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Nun ringt die Politik um die Ausgestaltung. Eine Unannehmlichkeit für Grundstückseigentümer bahnt sich schon an: "Die Eigentümer werden wahrscheinlich eine, allerdings recht schlichte, Steuererklärung für die Bewertung ihres Grundstücks abgeben müssen", sagte Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU). Erklärter politischer Wille ist, dass das Steueraufkommen insgesamt weder steigen noch sinken soll. "Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass einige Gruppen oder Personen mehr bezahlen müssen, andere auch weniger", erwartet Hilbers. Gestern debattierten die Finanzminister von Bund und Ländern. In der Diskussion sind drei Modelle.

Bodenwertmodell Im Bodenwertmodell wird in erster Linie der Wert eines Grundstücks für die Höhe der fälligen Steuer zugrunde gelegt. Der Wert des Gebäudes soll hier keine Rolle spielen, ein Vorteil. Denn gerade die Ermittlung der aktuellen Gebäudewerte gilt als äußerst aufwendig. Zugleich begünstigt das Modell Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, da sie die Steuer auf mehrere Parteien umlegen können. Entsprechend bevorzugt auch der Mieterbund dieses Modell. Niedersachsen lehnt das Modell aber ab: "Steigende Bodenpreise schlagen auf den Bodenrichtwert durch und führen damit zu höheren Steuern. Das sollten wir vermeiden."

Kostenwertmodell Im Kostenwertmodell fließen neben dem Grundstückswert auch Bau- oder Sanierungskosten für die Häuser mit ein. Für teure Grundstücke könnte die Grundsteuer deutlich höher ausfallen, warnt unter anderem der Eigentümerverband Haus & Grund. Das müsste über niedrigere Hebesätze gebremst werden müsste.

Äquivalenzmodell Beim flächenbezogenen Äquivalenzmodell wären vor allem die reine Fläche von Grundstücken und Gebäuden Grundlage für die Steuerhöhe, weniger der Wert der Fläche und Immobilien. Dafür wirbt etwa Bayern.

"Wir wollen eine einfache und faire Grundsteuer, ermittelt nach Grundstücksgröße und Wohn- beziehungsweise Nutzfläche des auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes", sagte der bayerische Ressortchef Albert Füracker (CSU). Diese Größen seien unstrittig und bewahrten die Bürger vor einer Steuererhöhung durch die Hintertür.

(anh/dpa)
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