Berlin Bayer gewinnt Prozess um umstrittenes Medikament

Berlin · Das Berliner Landgericht hat die Klage eines Behinderten gegen die Bayer Pharma AG wegen Missbildungen durch das Hormonpräparat Duogynon abgewiesen. Der Lehrer, dessen Mutter während der Schwangerschaft Duogynon genommen hatte und der 1976 mit schweren Missbildungen der Blase und Harnröhre geboren wurde, hatte 50 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz gefordert.

In der mündlichen Verhandlung erklärte das Gericht, die Ansprüche des Klägers seien verjährt. Ob das bis 1980 als Schwangerschaftstest verwendete Duogynon tatsächlich die Behinderung des Lehrers verursacht hat, spielte in dem Prozess keine Rolle. "Ob je ein Schadenersatzanspruch bestand, hat dieses Gericht nicht zu entscheiden", sagte Zivilrichter Holger Matthiessen. Er legte in der Verhandlung dar, dass erst für ab 1978 verabreichte Arzneimittel strengere Haftungsregeln gelten. Der Kläger könne aber nur im Jahr 1975 oder 1976 durch Duogynon geschädigt worden sein und sich lediglich auf das Bürgerliche Gesetzbuch stützten. "Spätestens 2006 ist ein Schaden verjährt gewesen", sagte Matthiessen.

Duogynon wurde von der Schering AG hergestellt, die 2006 von Bayer übernommen wurde. Der Prozessvertreter des Klägers warf Schering vor, die fruchtschädigende Wirkung von Duogynon stets vertuscht zu haben. Für Bayer sagte Rechtsanwalt Henning Moelle, Duogynom sei vom Bundesgesundheitsamt und vielen weiteren Behörden geprüft worden.

Der Kläger gab vor Gericht an, bei ihm hätten sich im Internet 350 weitere Geschädigte gemeldet.

(RP)
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