Buenos Aires Banken sollen Investoren für Argentinien finden

Buenos Aires · Die Südamerikaner haben die USA vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag verklagt.

Internationale Großbanken arbeiten angeblich mit Hochdruck an einer Lösung im Schuldenstreit zwischen Argentinien und US-Hedgefonds. Ein Konsortium um die Citigroup, darunter auch die Deutsche Bank, suche nach Investoren für die strittigen Staatsanleihen, berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg. Sie beruft sich auf den argentinischen Milliardär Eduardo Eurnekian, der von Bankern kontaktiert worden sein soll. Die Banken wollten sich nicht äußern.

Der Konflikt um Altschulden aus der Staatspleite von Ende 2001 war in der vergangenen Woche eskaliert und hatte die zweitgrößte südamerikanische Volkswirtschaft in die Zahlungsunfähigkeit befördert. Argentinien unterlag im Rechtsstreit und darf laut Richterspruch andere Gläubiger nicht bedienen, solange es die Forderungen der amerikanischen Hedgefonds nicht beglichen hat. Das führte zur Zahlungsunfähigkeit, obwohl Argentinien derzeit über Devisenreserven verfügt, die mit etwa 30 Milliarden Dollar angegeben werden.

Die Fonds, die den Schuldenschnitt verweigert und auf volle Rückzahlung geklagt hatten, sollen nun doch bereit sein, Abstriche am Nominalwert ihrer Anleihen zu machen. So könnte eine Lösung gefunden werden, bei der alle Parteien zumindest ein Stück weit das Gesicht wahren: Argentinien wäre die lästigen Kläger los, und die Hedgefonds würden immer noch große Gewinne machen. Sie hatten die Papiere nach einem massiven Kursverfall gekauft.

Zuvor hatte sich der Dauerstreit weiter zugespitzt. Argentinien reichte Klage gegen die USA beim Internationalen Gerichtshof ein. Das Land sieht seine Souveränität durch die Urteile der US-Richter zugunsten der Hedgefonds verletzt. Die amerikanischen Gerichte waren zuständig, weil die Anleihen unter amerikanischem Recht ausgegeben worden waren. So sollten die Papiere für internationale Anleger attraktiver werden. Ein New Yorker Richter hatte Ende Juni die Tilgungszahlungen für argentinische Verbindlichkeiten an ausländische Gläubiger untersagt.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) bestätigte den Eingang der Klage. Das Gericht wies allerdings darauf hin, dass die Vereinigten Staaten ihre Bereitschaft erklären müssten, ein mögliches Gerichtsurteil auch anzuerkennen. Der IGH ist ein Organ der Vereinten Nationen, das bei Konflikten zwischen UN-Mitgliedstaaten angerufen werden kann. Es müssen jedoch alle beteiligten Parteien die Zuständigkeit des Gerichtshofes für den Konflikt anerkennen.

(dpa/epd)
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