Düsseldorf Ausnahme für Friedrich Merz beim Flughafen Köln/Bonn

Düsseldorf · Verhaltenskodex des Landes empfiehlt Beschränkung auf zwei Chefaufseher-Posten pro Person.

Um die Jahrtausendwende war es, da setzte die damalige Bundesregierung eine besondere Kommission ein. Sie sollte etwas Neues, für Unternehmen bis dahin Ungewohntes entwickeln: Leitlinien für eine verantwortungsvolle und transparente Unternehmensführung, möglichst frei von Interessenkonflikten. Die Konzentration von Macht in den Händen einiger weniger Aufsichtsräte sollte begrenzt werden. In der Folge entstand der Corporate Governance Kodex. Zwar haben die Regeln nur den Charakter von Empfehlungen. Abweichungen vom Kodex aber weisen Unternehmen eigens im Geschäftsbericht aus. Wenn es zu viele sind, schadet dies dem Ansehen.

Auch die rot-grüne Landesregierung verabschiedete 2013 einen solchen Kodex, der für Unternehmen gilt, an denen das Land mit mindestens 25 Prozent beteiligt ist. "Trägt die öffentliche Hand das Unternehmensrisiko, kommt dem Informationsanspruch darüber hinaus ein besonderer Stellenwert zu", heißt es in dem einleitenden Text.

Beim öffentlichen Unternehmen Flughafen Köln/Bonn weicht die Landesregierung nun aber in einem wichtigen Punkt vom Kodex ab. Am Montag tagt der Aufsichtsrat des Flughafens. Nach dem Willen von CDU-Ministerpräsident Armin Laschet soll der frühere CDU-Spitzenpolitiker Friedrich Merz zum Aufsichtsratschef ernannt werden und Kurt Bodewig (SPD) ablösen.

Der Kodex empfiehlt dem Land, nur Kontrolleure zu entsenden, die nicht mehr als zwei Chefaufseher-Posten haben. Doch Merz kommt auch ohne das Mandat beim Flughafen schon auf zwei Chef-Aufseherposten: beim Vermögensverwalter Blackrock Deutschland und bei der Wepa Industrieholding. Hinzu kommt noch der Vorsitz des Verwaltungsrats bei der Bank HSBC Deutschland. Der Kodex ermögliche Ausnahmen, teilte die Staatskanzlei mit, erst recht, wenn sie geboten erschienen. "Das Land sieht dies bei der Entsendung der angesehenen Persönlichkeit Friedrich Merz in den Aufsichtsrat gegeben." Mit seiner wirtschaftlichen Sachkenntnis, seiner juristischen Expertise, seiner Erfahrung und seinen Verbindungen sei er in besonderer Weise geeignet, die Belange des Flughafens zu vertreten - im Sinne aller Gesellschafter.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort