Kundenbeschränkungen Auch NRW will 2G im Handel komplett stoppen

Düsseldorf · Voraussichtlich wird die Regel nach der Ministerpräsidentenkonferenz in der nächsten Woche gekippt. Der Einzelhandel atmet auf. Für wenige Tage bleibt aber die Stichprobenkontrolle.

 Eine Frau in Schleswig-Holstein, wo 2G abgeschafft wurde, ein Hinweisschild aus dem Schaufenster.

Eine Frau in Schleswig-Holstein, wo 2G abgeschafft wurde, ein Hinweisschild aus dem Schaufenster.

Foto: dpa/Axel Heimken

Irgendwie wirken die Bundesländer, die zeitweise die 2G-Regel im Einzelhandel angewandt haben, wie Dominosteine. Am Anfang standen sie noch alle, doch im Laufe der Zeit kippte einer nach dem anderen um – zumindest was die strenge Auslegung der Regeln mit der Kontrolle sämtlicher Kunden anging. Manche schafften sie dann, mitunter auch auf gerichtlichen Druck hin, ab.

Auch Nordrhein-Westfalen rückt nun offensichtlich von den Regeln ab. Und nur 24 Stunden, nachdem Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) der Öffentlichkeit im Land verkündet hatte, dass ab sofort die Einhaltung von 2G nur noch stichprobenartig erfolgen solle, legte sein Parteikollege und Ministerpräsident Hendrik Wüst nach: „Wir werden gemeinsam in der Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten einen schrittweisen Plan für mehr Perspektiven beraten, der die Öffnungen verantwortungsvoll mit einem Basisschutz absichert“, sagte Wüst. Was er meinte: Maske tragen und Abstand halten, da, wo es nötig ist. Also das, was seit Anbeginn der Pandemie gepredigt wird.

Mit der Aussicht, dass 2G ab nächste Woche womöglich überall in NRW wie in den meisten anderen Ländern der Vergangenheit angehört, sind auch Fragen mehr oder weniger obsolet, die sich am Dienstag nach Laumanns Vortrag noch gestellt hatten: Wie geht das eigentlich mit stichprobenartigen Kontrollen? Wie viele Kunden muss der Händler auf den Gimpft- oder Genesenenstatus prüfen? Und wer muss künftig noch ein Bußgeld zahlen – nur noch derjenige, der ungeimpft und nicht genesen im Laden erwischt wird, oder auch der Händler?

Die Schwierigkeit, das überhaupt noch zu kontrollieren, die Notwendigkeit einer klaren Regelfestlegung durch das Land, an denen sich die Ordnungsbehörden in den Kommunen hätten orientieren können, mögen in den Köpfen auch eine Rolle gespielt haben. Entscheidender ist aber wohl das, was in den Nachbarländern passiert ist und welche Auswirkungen das Geschehen unmittelbar hinter den Grenzen zu diesen Ländern auf den eigenen Standort haben könnte.

In Rheinland-Pfalz beispielsweise hat SPD-Ministerpräsidentin Malu Dreyer das Aus für 2G ab dem 18. Februar angekündigt, also zwei Tage nach der Ministerpräsidentenkonferenz. Das Ganze, nachdem sich der Handel bei unseren Nachbarn zum wiederholten Mal massiv beschwert hatte, dass Kunden des rheinand-pfälzischen Einzelhandels lieber in den 2G-regelfreien Ländern nebenan shoppen gehen könnten. Also in Hessen, im Saarland, aber auch in Luxemburg.

Darauf, dass eine solche Einsicht auch den NRW-Ministerpräsidenten ereilt haben könnte, deutet auch Wüsts Ergänzung vom Mittwoch hin.  Schon jetzt gebe er das Signal, „dass wir unmittelbar nach der Ministerpräsidentenkonferenz Einheitlichkeit herstellen werden mit unseren Nachbarn Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz“, so Wüst. Es sei „gerade beim Handel, der in vielen Regionen auch jenseits von Ländergrenzen Kunden anzieht, richtig, dass wir einheitlich handeln und uns mit den anderen Ländern abstimmen“. Niedersachsen und Hessen haben 2G indes längst gekippt. Und so sieht es fast so aus, als habe der NRW-Regierungschef nur auf seine Amtskollegin aus Mainz gewartet, um faktisch dieselbe Ankündigung zu machen.

Der Einzelhandel im Lande ist natürlich trotzdem zufrieden. „Wir sind froh, dass nun auch in Nordrhein-Westfalen das Ende von 2G angekündigt worden ist. Natürlich hätten wir uns das früher gewünscht. Wichtig ist jetzt, dass es einfache und praktikable Regeln für die Übergangszeit gibt““, sagte Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW, unserer Redaktion. Die muss es wohl auch geben, denn bis zum vermutlich endgültigen Aus gilt ja offiziell die Pflicht zur Stichprobenkontrolle, mit entsprechenden Strafen, falls jemand dieser Pflicht nachweislich nicht nachkommt. Aber dass sich jetzt, nachdem schon bisher die Überprüfung der Überprüfung faktisch kaum stattgefunden hat, an den paar Handelstagen bis zur Konferenz der Länderchefs überhaupt noch nennenswert kontrolliert wird, darf  man wohl getrost bezweifeln.

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